Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen ItN Nanovation AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 10. Oktober 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der ItN Nanovation AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die ItN Nanovation AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft kann gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde einlegen.
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