Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen KREMLIN AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 9. Januar 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der KREMLIN AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die KREMLIN AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat am 15. Januar 2019 Beschwerde gegen die Ordnungsgeldentscheidung eingelegt.
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