Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen MARNA Beteiligungen AG (vormals Marenave Schiffahrts AG)
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 18. April 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der MARNA Beteiligungen AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die MARNA Beteiligungen AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat am 24. April 2018 Beschwerde gegen die Ordnungsgeldentscheidung eingelegt.
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