Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Panamax Aktiengesellschaft
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 7. November 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Panamax Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Panamax Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
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