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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen SLEEPZ AG

mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 25. September 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der SLEEPZ AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die SLEEPZ AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hatte gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt. Diese Beschwerde wurde zurückgenommen. Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.

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