Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen SPOBAG Aktiengesellschaft
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 15. Dezember 2017 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der SPOBAG Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die SPOBAG Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.
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