Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Tuff Group AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 3. Februar 2021 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der Tuff Group AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Tuff Group AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2019 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.
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