Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen United Labels Aktiengesellschaft
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 21. Juni 2021 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der United Labels Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die United Labels Aktiengesellschaft hatte die vollständigen Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2019 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.
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