Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen VALENS Holding AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 10. September 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der VALENS Holding AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die VALENS Holding AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.
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