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Finanzengel OHG + GmbH Leipzig: Die Genussrechtsbeteiligung und, und, und mit Totalverlustrisiko

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Immer wieder bekommen wir Hinweise von unseren Usern zu Produkten, die auf dem Markt so angeboten werden. Aufmerksam werden wir immer dann, wenn wir mal ein Produkt finden, „was auf Grund seiner Historie“ eher schlecht zu verkaufen ist. Da sind wir dann beim Thema „Genussrechte“. Das Thema war eigentlich kein Thema mehr, seit es durch Infinus und Prokon in die Schlagzeilen gekommen ist. Nun wagt sich ein Unternehmen mit Genussrechten erneut Geld einzusammeln. Davor erstmal Respekt, denn einfach ist das bestimmt nicht in der jetzigen Marktsituation. 7 % Rendite mit einer Mindestzeichnungssumme von 10.000 Euro bietet man an und einer Laufzeit von 5 Jahren. Als alternatives Model bietet man dann noch eine Beteiligung als „stiller Gesellschafter“ an mit einer Mindestbeteiligung von 20.000 Euro. Zu sagen haben sie da nichts, sagen wir das mal im Volksmund „zahlen und Schnauze halten“. Hier gibt es dann 8 % und eine Laufzeit von 7 Jahren. Auch hier wieder das Risiko eines Totalverlustes. Dann gibt es noch Schuldverschreibungen (so langsam sieht das aus wie ein Gemischtwarenladen), hier dann 6 % Rendite und eine Mindestanlage von 100.000 Euro und einer Laufzeit von 8 Jahren.

Wenn wir das dann richtig verstanden haben, will man das Geld in den Aufbau eines Vertriebs stecken. Klar Vertriebsaufbau ist teuer, aber wo ist das Asset für den Kunden? Das ist reines Venture Capital in einem Bereich, wo mir nicht so richtig klar ist, wie man soviel Geld verdienen kann, das man dann auch die eingenommenen Gelder zurückzahlen kann? Das Unternehmen Finanzengel war / gibt es als GmbH und als OhG. Die OhG ist dabei wohl eine reine Verwaltungsgesellschaft.

Rechtlich gesehen, haben wir auch da ein wenig bedenken, was den Vertrieb angeht. Genussrechte sind ja für normale frei Vermittler wie die Finanzengel verkaufbar, soweit sie die Erlaubnis gemäß § 34 f Nr. 3 GewO inne haben.  Davon gehen wir hier mal aus. Bei der Inhaberschuldverschreibung und der „stillen Beteiligung“ bin ich mir nicht sicher, ober Vertrieb unter § 32 KWG fällt. Auf jeden Fall muss aber ein Verkaufsprospekt nach VermAnlVerkProspG und KAGB mit BaFin Genehmigung vorliegen. Nach meinen Recherchen gibt es den aber nicht. Vielleicht hat den jemand und arbeitet uns den mal zu. Unsere E-Mail an das Unternehmen blieb unbeantwortet. Das Expose auf der Seite des Unternehmens stellt ausdrücklich kein Verkaufsprospekt dar, insofern sind eben bei uns die Fragen aufgekommen.

__www.anleger-beteiligungen.de_anleger_emissionen_finanzen

7 Kommentare

  • Zur Klarstellung: Genussrechte, Inhaberschuldverschreibungen und stille Gesellschaftbeteiligungen werden nicht (mehr) von den „Finanzengeln“ angeboten. Dann ist ja für die Zukunft alles ok. Sollten neue Angebote von dieser Seite auf den Markt kommen, können wir uns ja dann damit befassen. Daher lohnt es sich jetzt nicht an dieser Stelle aufzuklären was mit welcher Genehmigung erlaubt ist und was nicht.

  • Und wie lauten die Risiken bzw. wie wird für Sie das in Aussicht gestellte
    Geld verdient bzw. die Rückzahlung erwirtschaftet?

    Ich stell mir das nicht einfach vor!

    Und wenn Sie jemanden Geld verleihen, ohne Sicherheiten, sollten Sie doch zumindest genau wissen, was damit passieren soll.

  • Hier haben ja weder Journalist, noch Kommentatoren Ahnung.
    Die Firma war OHG und ist nun GmbH und nicht umgekehrt. Über die Renditen kann sich jeder Streiten. Fakt ist allerdings, das die Prospektpflicht ENTFÄLLT, siehe Bafin.de: Wertpapiere können ohne einen zuvor von der BaFin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden, wenn nach der Art des Angebots oder angebotenen Wertpapiere einer der Ausnahmetatbestände der §§ 3 Abs. 2-3 und 4 Abs. 1 WpPG einschlägig ist.
    Kurz: Da das Angebot nur eine Hand voll Anleger aus internen Kreisen angenommen hat und nicht jedermann zugänglich ist. Sprich: bis 149 Anleger gibt es keine Prospektpflicht.
    Die Recherche-Arbeit ist hier nicht nur unter aller journalistischer Würde, sondern schlichtweg ausgeblieben.
    Vielleicht schreiben Sie der Firma mal eine Mail an die richtige Adresse, wenn ich mich dort melde antworten die immer. Ich werde meine Anlagen in jedem Fall behalten, des Risikos bin ich mir bewusst, allerdings wurde ich darüber mehr als hinreichend aufgeklärt.

    Anmerkung der Redaktion:
    Natürlich freuen wir uns auch über solche Kommentare-smile, denn mit Kritik können wir umgehen. Just in dem Momnent, bevor ich mich Ihrem Kommentar dann widmen konnte, hat sich der GF des Unternehmens Finanzengel bei uns gemeldet. Zu Ihrer und unserer Aufklärung. Es gibt beide Gesellschaften noch sowohl die OHG als auch die GmbH. Die OHG übernimmt wohl reine Verwaltungstätigkeiten. Herr Spauke war, so seine Aussage, selber verwundert das das noch auf der Seite zu finden war. hat das demnach nun sofort gelöscht weil es wohl seit längerer Zeit nicht mehr angeboten wird. Sie sehen wofür unsere Berichte denn alles gut sind. Prima, oder?

    • ja, prima :-)
      Dann sprechen Sie doch nächstes mal vor einem Artikel mit ihm. So wie ich weiß findet sich die Telefonnummer auf der selben Internetseite.
      mfg

      Anmerkung der Redaktion:

      Nein, da bitte ich um Verständnis. Wir übersenden i m m e r eine Anfrage per E-Mail um das auch für uns presserechtlich sicher zu machen. Nur auf blosse Aussagen hin machen wir so was nicht. Wer weiss denn wer wirklich am anderen Ende der Leitung ist? Mit einer E-Mail ist das dann was anderes. Da bleiben wir unserer Linie immer treu. Natürlich rufen wir auch dann an, wenn wir die Protagonisten kennen. Von diesem Unternehmen kennen wir Niemanden.

      • Sie kennen also weder die Protagonisten, noch haben Sie Aussagen per Mail oder sonst wie erhalten, die ihre dahingeworfenen Thesen belegen? Dann schreib ich künftig auch mal ein paar Unternehmen an- bei denen ich dann keine Antwort bekomme schreibe ich dann einfach einen Artikel mit verdrehten Tatsachen…sowas ist dann presserechtlich sauber?
        Na gute Nacht -Journalismus vom Feinsten!!

        Anmerkung der Redaktion:
        Welche verdrehten Tatsachen? Tatsache ist das bei dem Unternehmen, zumindest laut deren Webseite, Finanzprodukte angeboten wurden. Finanzprodukte die es dann laut eines Anrufes des Geschäftsführers Spauke nicht mehr gab. Warum konnte man die dann bis zu unserem Bericht noch auf der Seite des Unternehmens finden? Was macht ein Angebot für einen Sinn das es nicht mehr gibt? Alle unsere Be3richte beruhen auf Informationen von Dritten, nicht nur einer Person. Scheint uns ein Vorgang so interessant, das wir dem nachgehen wollen, dann recherchieren wir dort. Wenn uns ein Unternehmen nicht antwortet, dann muss es mit dem Bericht leben. Stellen Sie sich einmal vor Zeitungen, Fernsehredaktionen usw. würden nur noch dann berichten, wenn der Betroffene sich bei Ihnen gemeldet hat? Meldet er sich nicht kein Bericht? Was ist das für eine Logik? Wollen Sie Herrn Putin anschreiben zum Thema „Einmarsch in der Ukraine“, er antwortet Ihnen nicht und dann gibt es keine Berichterstattung dazu. Wo leben Sie bitte-Smile?

  • Kein Prospekt?! Ich sehe das ebenso: Für den Vertrieb von Genussrechten muss ein BaFin genehmigter Prospekt vorliegen! Der Vertrieb von Inhaberschuldverscheibungen bedarf eine KWG Lizenz! Was passiert denn da gerade eben?! Ich bin völlig sprachlos!

  • Bieten kann man immer viel! Wie schaut es denn dann mit der Rückzahlung aus. Ergebnis sehr offen und fraglich, ob und wie ein junger Finanzvermittler dies nachhaltig und langjährig hinbekommen will.
    Die Margen sinken und es wird doch eher schwieriger, gute Gewinne für sich und dann noch für Anleger zu erzielen.
    Was soll denn damit finanziert werden? Man hoffe doch nicht, höhe Gehälter für die Unternehmer und Mitarbeiter, die Kunden bringen sollen. Darauf haben die Geldgeber aber keinen Einfluss – und das dürfte vielleicht ein Problem werden.

    Wieso geht man nicht zur Bank, dort erscheinen mir die aktuellen Konditionen auch für Firmen-Gewerbekredite günstiger.

    Aber eine Bank stellt mehr Fragen und will Sicherheiten, was jedoch auch der Anleger bedenken sollte, wenn er sich für die schwachere Seite des Geschäftes entscheidet.

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