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FINANZGRUPPE Gesellschaft für Capitalmanagement mbH – Insolvent

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINANZGRUPPE Gesellschaft für Capitalmanagement mbH, Lieberoser Straße 31, 03046 Cottbus, wurde am 26.11.2014, um 12:30 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Enrico Schwartz, Schillerstr. 58, 03046 Cottbus. Forderungen der
Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.01.2015 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spä-testens ab dem 19.01.2015 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des In-solvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Montag, 2. Feb-ruar 2015. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich
angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159
bis 163, In-sO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubiger-ausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfer-gebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Be-schwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der ange-fochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklä-rung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizier-ten elektronischen
Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht
Cottbus, Az.: 63 IN 337/14

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