Anlegerschutz ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung bei der Finanzmarktregulierung. Dafür wurde in den letzten Jahren viel getan und erreicht, etwa durch die Neuerungen des Kleinanlegerschutzgesetzes von 2015. Inzwischen ist die Regulierung von Vermögensanlagen und geschlossenen Publikumsfonds auf einem vergleichbaren Schutzlevel wie diejenige für Wertpapiere.
Doch die Entwicklungen an den Finanzmärkten bleiben nicht stehen und Erfahrungen aus der Anwendungspraxis, unter anderem die Insolvenz eines großen Anbieters von Vermögensanlagen, machen deutlich, dass der Schutz von Anlegern weiter gestärkt werden muss.
Zu diesem Zweck haben sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf ein Maßnahmenpaket zur Stärkung des Anlegerschutzes verständigt. Es erweitert die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten wie auch bei deren Vertrieb. Vermögensanlagen werden noch strenger reguliert.
Zusätzlich wird die BaFin ihre Zuständigkeit für den kollektiven Verbraucherschutz verstärkt zur Aufklärung und Bildung von Verbrauchern im Bereich Finanzen nutzen.
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