Finanzierungshilfen wie Ratenzahlungen, Zahlungsaufschub und Finanzierungsleasing unterliegen weitgehend den Regelungen des Verbraucherdarlehensrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Auch 0%-Finanzierungen sind gesetzlich geregelt. Diese Zahlungsmodelle können attraktiv erscheinen, bergen jedoch finanzielle Risiken.
Gesetzliche Bestimmungen:
1. Zahlungsaufschub:
– Anwendbar bei Entgeltlichkeit und Warenwert ab 200 Euro
– Aufschub von mehr als 3 Monaten
– Verbraucherschutzvorschriften gelten
2. Finanzierungsleasing:
– Bestimmte Verbraucherdarlehensvorschriften anwendbar
– Häufig bei Kraftfahrzeugen
3. Teilzahlungsgeschäfte (Ratenkauf):
– Entgeltlich, Warenwert ab 200 Euro, Laufzeit über 3 Monate
– Schriftformerfordernis
– Pflichtangaben: Barzahlungspreis, Gesamtbetrag, effektiver Jahreszins, etc.
4. 0%-Finanzierungen:
– Anwendung vieler Verbraucherkreditvorschriften
– Widerrufsrecht
– Mindestbetrag 200 Euro
Verbraucherschutz:
– Widerrufsrecht bei Teilzahlungsgeschäften und 0%-Finanzierungen
– Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung ohne Zusatzkosten
– Sanktionen für Händler bei Nichteinhaltung der Informationspflichten
Risiken:
– Überschuldungsgefahr
– Versteckte Kosten bei 0%-Finanzierungen (z.B. zeitlich begrenzte Zinsfreiheit)
– Rahmenkredite mit hohen Zinssätzen
Empfehlungen:
– Genaues Prüfen der Vertragsbedingungen
– Nur notwendige Beträge finanzieren
– Schnellstmögliche Tilgung der Schuld
– Bei Bedarf Beratung durch Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen
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