Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat heute einen Entwurf für Leitlinien zur Konsultation gestellt, die die Anforderungen an die Entwicklung und Vertriebssteuerung von Finanzinstrumenten (Product Governance) konkretisieren sollen. Im Mittelpunkt stehen Vorgaben zum Zielmarkt, den die Unternehmen nach der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) künftig zu bestimmen haben. Stellungnahmen nimmt die ESMA bis zum 5. Januar 2017 entgegen.
Gemäß Artikel 16 Absatz 3 und Artikel 24 Absatz 2 der MiFID II müssen Hersteller (Manufacturers) und Vertreiber (Distributors) von Finanzinstrumenten ein Produktgenehmigungsverfahren vorhalten, um zu verhindern, dass ihre Interessen mit denen ihrer Kunden kollidieren. In diesem Verfahren ist unter anderem für jedes Finanzinstrument ein Endkundenzielmarkt festzulegen. Dabei muss sichergestellt sein, dass alle einschlägigen Risiken für den jeweiligen Zielmarkt bewertet werden und die beabsichtigte Vertriebsstrategie für diesen geeignet ist.
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