Es ist eine Mitteilung, die wir schon vor ein paar Tagen veröffentlicht hatten. Nun endlich meldet dies auch die BaFin.
Da fragt man sich natürlich, warum dies erst so spät geschah? Hat man die Meldung auf der Seite der Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht nochmals von einer offiziellen Stelle bestätigt haben wollen?
Verzeihen Sie unseren Sarkasmus gegenüber der BaFin. Manchmal fragt man sich schon, wofür man diesen zahnlosen Tiger eigentlich braucht?
Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein verfügt zwangsweise Übertragung des Versicherungsbestandes der Sikura Leben AG
Nach Angaben der FMA gehe der komplette Versicherungsbestand, der auch Verträge mit Versicherungsnehmern in Deutschland umfasse, auf die Quantum Leben AG über.
Dort würden die Versicherungsverträge unverändert und ohne Unterbrechung weitergeführt. Dies bedeute konkret, dass die Quantum Leben AG alle Rechte und Pflichten übernehme, die aus den laufenden Verträgen resultierten. Ebenso würden die zugrundeliegenden Mittel auf die Quantum Leben AG übertragen. Im Grunde ändere sich für die Versicherungsnehmer einzig der Vertragspartner.
Aufgrund des Sitzlandprinzips übt die Finanzaufsicht über diesen Versicherer nicht die BaFin aus, sondern die FMA in Liechtenstein. Die BaFin steht mit ihr in engem Kontakt.
Verbraucher können ihre Fragen auch unmittelbar an die FMA richten. Sie informiert Verbraucher laufend über ihre Internetseite. Auch die BaFin steht für Auskünfte zur Verfügung.
Informationen für Verbraucher:
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Landstrasse 109, Postfach 279
9490 Vaduz, Liechtenstein
Telefon +423 236 73 73
Fax +423 236 73 74
E–Mail info@fma-li.li
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