Mit einer Finanzsanierung können Verbraucher ihre Schulden mit den eigenen finanziellen Mitteln durch monatliche Raten tilgen. Der Finanzsanierer übernimmt die Organisation und Verteilung der Schulden auf die Gläubiger. „Leider nutzen unseriöse Vermittler von Krediten und Finanzsanierungen die finanzielle Schieflage der Schuldner aus und versuchen, Profit daraus zu schlagen“, sagt Kerstin Schultz, Teamleiterin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Durch Verbraucherbeschwerden sind verschiedene Vermittler von Finanzsanierungen auffällig geworden. „Aus unserer Sicht ist das Geschäftsmodell, bei dem Verbraucher mit Schufa-freien Krediten in Umschuldungsverträge gelockt werden, schädigend und kann die finanzielle Verschuldungssituation der Betroffenen sogar noch verschlechtern“, so Schultz weiter.
Streichung der Auslagenerstattung
Dabei könnte der Gesetzgeber durch geringe Korrekturen die rechtlichen Handlungsspielräume gegenüber betrügerischen Kreditvermittlern erheblich verbessern. Die Auslagenerstattung nach § 655d S. 2 BGB muss gestrichen werden. Sie ermöglicht dem Darlehensvermittler, neben seiner Vergütung und einem eventuell anfallenden Beratungsentgelt auch weitere Aufwendungen erstatten zu lassen. Hierunter können beispielsweise Portokosten, Kosten zur Einholung von Auskünften über den Verbraucher oder auch Reisekosten fallen. „Es sollten nur diejenigen Kreditvermittler Zahlungen verlangen können, die auch wirklich eine Kreditvergabe ermöglicht haben“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt im vzbv.
Höhere Anforderungen an Kreditvermittler
Im Moment kann sich jeder Laie mit einer einfachen Gewerbeerlaubnis zum Kreditvermittler von Allgemein-Verbraucherdarlehen erklären. „Um die Anforderungen zu erhöhen, sollten die Regeln für Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehen (§ 34i GewO) auch auf andere Kreditvermittler übertragen werden“, sagt Mohn. Diese sollten also ebenfalls einer Registrierungs- und Dokumentationspflicht bei einer Aufsichtsstelle unterliegen, einen Sachkundenachweis erbringen und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen müssen.
Lockmittel „Schufa-freier Kredit“
Zweifelhafte Anbieter werben mit Schufa-freien Krediten und versprechen die Finanzen von Verbrauchern auf Vordermann zu bringen. Mit Werbeaussagen wie „Wir erfüllen Träume“ und „Wir helfen auch in schwierigsten Fällen“ suggerieren einige Anbieter, Verbraucher könnten ohne weiteres einen bonitätsunabhängigen Kredit erhalten. Den in Aussicht gestellten Kredit erhielten die Betroffenen laut vorliegenden Unterlagen nicht. Stattdessen werden vermeintliche Zusagen und Vorabgenehmigungen bescheinigt, für die verschiedene Bearbeitungsentgelte von mehreren Hundert Euro verlangt werden.
Bis zu 2.500 Euro Verwaltungsgebühren
In einem besonders schwerwiegenden Fall beantragte eine Verbraucherin über die Internetseite www.die-Kredit-Profis.net einen Kredit in Höhe von 6.000 Euro. Im Anschluss erhält sie von der Exilium Finanz GmbH ein „Genehmigungsschreiben“ für die beantragte Summe und einen Finanzierungsvertrag, für den zunächst 297,50 Euro an Bearbeitungsgebühren fällig werden. Der unterschriebene Vertrag wird zur weiteren Bearbeitung an den eigentlichen Finanzsanierer weitergeleitet, der ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt von 385 Euro veranschlagt. Mit einer monatlichen Rate von 93,43 Euro bei einer Laufzeit von 84 Monaten hätte die Betroffene weitere 1848 Euro an Verwaltungsgebühren bezahlen müssen. „Die Gesamtkosten dieses Angebotes entsprechen mit rund 2.500 Euro fast der Hälfte der Regulierungssumme. Das steht in keinem Verhältnis und erfüllt aus unserer Sicht den Tatbestand des Wuchers“, so Schultz.
Leave a comment