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„Finanzsaubermann“ Hermann Josef Tenhagen mit Problemen bei Finanztip

geralt / Pixabay
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Hermann Josef Tenhagen ist vielen Verbrauchern noch von TEST her bekannt. Hier war Hermann Josef Tenhagenüber Jahre  das bekannte Gesicht nach Außen. Vor einiger Zeit jedoch schied Hermann Josef Tenhagen aus dem Dienst der Stiftung Test aus, um ein eigenes Verbraucherinformationsportal aufzubauen.

Eines mit dem Stempel der Gemeinnützigkeit.

Ein gemeinnütiger Verein finanziert sich dann hauptsächlich durch Spenden, verzichtet dann sicherlich auch auf zweifelhafte Werbung bzw. auf Werbung überhaupt.

Das hatte wohl auch Hermann Josef Teanhagen im Sinn, als er mit dem Begriff „werbefrei“ für sein Verbraucherinformationsportal warb. Damit ausdrücken wollte Tenhagen dann möglicherweise auch, das man eben unabhängig sei, und nicht in Abhängigkeit von irgendwelchen Unternehmen stehe.

Diese Aussage brachte Hermann Josef Tenhagen dann aber jetzt wohl juristische Ptoblem ein, denn das Verbraucherportal Finanztip ist dazu verurteilt worden, „ungekennzeichnete kommerzielle Inhalte und irreführende Angaben“ zu unterlassen.

Dem Oberlandesgericht Dresden zufolge weist Finanztip nicht ausreichend darauf hin, dass das Portal für den Klick auf sogenannte Affiliate-Links eine Provision erhält. Dem Urteil ging eine Klage des Energieanbieters Bürgergas voraus.

Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen § 5a Abs. 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

So hätte der kommerzielle Zweck der Affiliate-Links als geschäftliche Handlung, nach Meinung des OLG Dresden, gekennzeichnet werden müssen. Davon seien eben auch  Produkttests und redaktionelle Berichterstattungen nicht ausgenommen. Eine Revision dieses Urteils liess das OLG Dresden nicht zu.

Für „Saubermann“ Hermann Josef Tenhagen und sein Verbraucherinformationsportal dürfte diese Entscheidung sicherlich „ein Schlag in die Magengrube“ sein, denn mit dem Begriff „werbefrei“ darf er nun nicht mehr Werbung machen.

Insgesamt muss man dann aber auch einmal den Status der Gemeinnützigkeit des Verbraucherinformationsportals Finanztip nun sicherlich genauer hinterfragen, ob dieser dann noch Aufrecht erhalten werden kann nach diesem Urteil.

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