Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) legte am 1. Juni 2021 seinen achten Bericht an den Deutschen Bundestag vor. Vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 befasste sich der AFS unter anderem mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie, vom Immobilienmarkt ausgehenden Risiken, Cyberrisiken, Störungen des Target-2-Systems, dem Brexit und zentralen Gegenparteien (CCPs).
Der Ausschuss für Finanzstabilität ist das zentrale Gremium der makroprudenziellen Überwachung in Deutschland. Er besteht aus jeweils drei Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, der Deutschen Bundesbank und der BaFin. Der BaFin-Exekutivdirektor für den Geschäftsbereich Abwicklung gehört dem Gremium darüber hinaus als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an. Der AFS tagt einmal pro Quartal.
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