Dafür gesorgt hat der EuGH mit einem neuen Urteil. Die Finanztransaktionssteuer hat noch vor ihrer möglichen Einführung juristischen Aufwind erhalten. Die Klage Großbritanniens gegen den Beschluss des EU- Finanzministerrats, eine Finanztransaktionssteuer auf Basis der verstärkten Zusammenarbeit von elf Staaten einzuführen, wurde abgewiesen. Als Begründung sagte der EuGH-die Klage sei verfrüht erfolgt.
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