Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) muss an einen Kunden zahlen, den ihr Vermittler nach eigenem Eingeständnis betrogen hatte. Der Vermittler fälschte die Unterschrift des Kunden und hatte die Anlage in einen Aktienfonds des Deutsche Investment-Trust (DIT) aufgelöst. Darüber hinaus ließ er die Verkaufswerte der Anteile auf sein Privatkonto überweisen.
Der BGH entschied nun, dass die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) hier zahlen muss. Der Vermittler habe sowohl die Informationen über die Fondsanlage im Rahmen seiner Beratungstätigkeit erhalten wie auch die Formulare zur Auflösung der Fondseinlage.
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