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FinCompare GmbH – nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag im mitteren 7-stelligen Bereich

geralt (CC0), Pixabay
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DIES IST EINHERGEHEND MIT EINER SOGENANNTEN „bilanziellen Überschuldung“ der Gesellschaft, keiner Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne. Trotzdem, die Höhe der bilanziellen Überschuldung bei einem Finanzunternehmen sehen wir in der Redaktion dann kritisch.

FinCompare GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
1.1.2020
EUR
A. Anlagevermögen 37.969,00 68.810,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 281,00
II. Sachanlagen 37.968,00 68.529,00
B. Umlaufvermögen 3.672.850,49 1.085.189,51
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 392.355,70 572.589,26
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 -4.597,85
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.280.494,79 512.600,25
C. Rechnungsabgrenzungsposten 20.728,72 44.685,58
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.371.824,61 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 9.103.372,82 1.198.685,09

Passiva

31.12.2020
EUR
1.1.2020
EUR
A. Eigenkapital 0,00 526.456,95
I. nicht gedeckter Fehlbetrag 5.371.824,61 0,00
B. Rückstellungen 224.345,64 407.752,21
C. Verbindlichkeiten 8.879.027,18 259.003,75
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 8.879.027,18 259.003,75
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 5.472,18
Bilanzsumme, Summe Passiva 9.103.372,82 1.198.685,09

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Die FinCompare GmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim:

Registergericht: Berlin-Charlottenburg

Registernummer: HRB 180924 B

2. Allgemeine Angaben zu Bilanzierung und Bewertung

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2019 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden wurden unverändert fortgeführt.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht aktiviert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige lineare Abschreibungen vorgenommen worden.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes, welche nicht wesentlich von den steuerlichen AfA-Tabellen abweicht. Soweit erforderlich, sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag bzw. dem strengen Niederstwertprinzip entsprechend zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt und haben alle, soweit nicht anders vermerkt, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, werden diese gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 194 (Vorjahr: TEUR 257) enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Kautionen in Höhe von TEUR 103 (Vorjahr: TEUR 132), Forderungen gegen das Finanzamt in Höhe von TEUR 80 und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 11. Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Das gezeichnete Kapital ist im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 unverändert. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehenden Urlaub in Höhe von TEUR 105 (Vorjahr: TEUR 73), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 82), Rückstellungen für Personalkosten i. H. v. TEUR 60 (Vorjahr: TEUR 140) und Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten i. H. v. TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 14).

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8.755 (Vorjahr: TEUR 137) enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von TEUR 8.587 (Vorjahr: TEUR 0). Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

4. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 71 Arbeitnehmer beschäftigt (Vorjahr: 53).

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Stephan Heller, Kaufmann (nicht mehr Geschäftsführer seit dem 01.04.2021)

Dr. Luv Singh, Wirtschaftsingenieur (alleiniger Geschäftsführer seit dem 01.04.2021)

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB in Höhe von TEUR 38 in Bezug auf Mietverträge für die Büroräume in der Dircksenstraße.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum 31. Dezember 2020 nicht.

 

Berlin, 21. Oktober 2021

FinCompare GmbH

gez. Dr. Luv Singh

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2021 festgestellt.

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