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Finest Investors SE/Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein
zur ordentlichen Hauptversammlung der Finest Investors SE

am Freitag, den 19. Oktober 2018, um 09:00 Uhr,

in den Räumen von Raue LLP, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin.

Inhaltsverzeichnis

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das am 30. Juni 2018 beendete Geschäftsjahr

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das am 30. Juni 2018 beendete Geschäftsjahr

4.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrecht im Zeitpunkt der Einberufung

Teilnahmevoraussetzungen

Stimmrechtsvertretung

Rechte der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018

Die genannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Finest Investors SE, Bertolt-Brecht-Platz 2/7.01, 10117 Berlin, eingesehen werden.

Der Verwaltungsrat hat den von den geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Jahresabschluss im September 2018 festgestellt. Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das am 30. Juni 2018 beendete Geschäftsjahr

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden geschäftsführenden Direktoren für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates für das am 30. Juni 2018 beendete Geschäftsjahr

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Das Grundkapital der Gesellschaft soll von derzeit EUR 310.000,00 um EUR 310.000,00 auf EUR 620.000,00 im Wege der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß § 207 ff. AktG erhöht werden.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

1.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird aus Gesellschaftsmitteln von EUR 310.000,00 um EUR 310.000,00 auf EUR 620.000,00 erhöht durch Umwandlung von EUR 310.000,00 der in der Bilanz zum 30. Juni 2018 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital.

2.

Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von 310.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien an die Aktionäre der Gesellschaft. Die neuen Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis 1:1 zu, so dass auf jede bestehende Stückaktie eine neue Stückaktie entfällt.

3.

Die neuen Aktien nehmen am Gewinn des ganzen Geschäftsjahrs teil, in dem die Erhöhung des Grundkapitals beschlossen worden ist.

4.

Diesem Beschluss wird die vom Verwaltungsrat festgestellte, von Mazars geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresbilanz der Gesellschaft zum 30. Juni 2018 zugrunde gelegt.

5.

Die geschäftsführenden Direktoren werden ermächtigt, mit Zustimmung des Verwaltungsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen.

6.

§ 5 Abs. 1 und 2 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wird in Anpassung an die vorstehende Kapitalerhöhung wie folgt neu gefasst:

„§ 5
Höhe und Einteilung des Grundkapitals
1.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 620.000,00 Euro (in Worten: Sechshundertzwanzigtausend Euro).

2.

Das Grundkapital ist eingeteilt in 620.000 nennwertlose Stückaktien, die auf den Namen ausgestellt sind.“

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrecht im Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 310.000,00 Euro und ist eingeteilt in 310.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft somit auf 310.000 und die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 310.000.

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 19 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung in Textform an ihre Geschäftsadresse

Finest Investors SE
Bertolt-Brecht-Platz 2/7.01
10117 Berlin

oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse

hgg@finest-investors.com

zugehen. Der Tag des Zugangs der Anmeldung ist nicht mitzurechnen.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch dann ist eine fristgemäße Anmeldung erforderlich. Vollmachten können jederzeit – auch noch während der Hauptversammlung – erteilt werden.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen die für die Anmeldung genannte Adresse und die E-Mail-Adresse zur Verfügung.

Rechte der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG

Verlangen der Tagesordnungsergänzung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Die Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro (dies entspricht 100.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich bis zum Ablauf des 19. September 2018 zugegangen sein. Bitte richten Sie entsprechendes Verlangen an:

Finest Investors SE
Bertolt-Brecht-Platz 2/7.01
10117 Berlin

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens allen Aktionären per E-Mail bekannt gemacht.

Anträge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit Begründung gegen den Vorschlag des Verwaltungsrats zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

Finest Investors SE
Bertolt-Brecht-Platz 2/7.01
10117 Berlin

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens bis zum Ablauf des 04. Oktober 2018, bei der Gesellschaft eingehen, werden allen Aktionären per E-Mail bekannt gemacht.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Verwaltungsrat Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Unternehmens. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. § 131 Abs. 3 AktG nennt die Voraussetzungen unter denen der Verwaltungsrat die Auskunft verweigern darf.

Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 19. Oktober 2018 zugänglich sein.

Berlin, im September 2018

Finest Investors SE

Der Verwaltungsrat

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