Finest Investors SE/Berlin
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein
zur ordentlichen Hauptversammlung der Finest Investors SE
am Freitag, den 19. Oktober 2018, um 09:00 Uhr,
in den Räumen von Raue LLP, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin.
Inhaltsverzeichnis
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das am 30. Juni 2018 beendete Geschäftsjahr |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das am 30. Juni 2018 beendete Geschäftsjahr |
4. |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrecht im Zeitpunkt der Einberufung
Teilnahmevoraussetzungen
Stimmrechtsvertretung
Rechte der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 Die genannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Finest Investors SE, Bertolt-Brecht-Platz 2/7.01, 10117 Berlin, eingesehen werden. Der Verwaltungsrat hat den von den geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Jahresabschluss im September 2018 festgestellt. Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst. |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das am 30. Juni 2018 beendete Geschäftsjahr Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden geschäftsführenden Direktoren für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates für das am 30. Juni 2018 beendete Geschäftsjahr Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Das Grundkapital der Gesellschaft soll von derzeit EUR 310.000,00 um EUR 310.000,00 auf EUR 620.000,00 im Wege der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß § 207 ff. AktG erhöht werden. Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrecht im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 310.000,00 Euro und ist eingeteilt in 310.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft somit auf 310.000 und die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 310.000.
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 19 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung in Textform an ihre Geschäftsadresse
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oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse
hgg@finest-investors.com |
zugehen. Der Tag des Zugangs der Anmeldung ist nicht mitzurechnen.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch dann ist eine fristgemäße Anmeldung erforderlich. Vollmachten können jederzeit – auch noch während der Hauptversammlung – erteilt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen die für die Anmeldung genannte Adresse und die E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Rechte der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
Verlangen der Tagesordnungsergänzung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Die Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro (dies entspricht 100.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich bis zum Ablauf des 19. September 2018 zugegangen sein. Bitte richten Sie entsprechendes Verlangen an:
Finest Investors SE |
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens allen Aktionären per E-Mail bekannt gemacht.
Anträge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit Begründung gegen den Vorschlag des Verwaltungsrats zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
Finest Investors SE |
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens bis zum Ablauf des 04. Oktober 2018, bei der Gesellschaft eingehen, werden allen Aktionären per E-Mail bekannt gemacht.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Verwaltungsrat Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Unternehmens. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. § 131 Abs. 3 AktG nennt die Voraussetzungen unter denen der Verwaltungsrat die Auskunft verweigern darf.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 19. Oktober 2018 zugänglich sein.
Berlin, im September 2018
Finest Investors SE
Der Verwaltungsrat
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