„Immobilien-Investments ohne Kompromisse!
Coming soon: Ab 500 Euro digital investieren und wie ein Eigentümer von Immobilien profitieren.“
So kann man es in einer Werbung des Unternehmens nachlesen. Einem jungen Unternehmen aus dem Jahre 2018, das sich nun auf den Markt der Crowdinvestinghaie wagt.
Das ist ein Markt, bei dem man viel Durchhaltevermögen, aber vor allem sehr viel Geld benötigt, um die Plattform zum Laufen zu bekommen. Man muss um Investoren werben, die bereit sind, in Immobilieninvestments zu investieren, die eigentlich gar keine sind.
Eingesammelt wird mit dem Finanzinstrument des Nachrangdarlehens.
Das bedeutet in der Konsequenz, dass man natürlich nicht die Sicherheiten hat, als wenn man direkt in eine Immobilie investieren würde, wie zum Beispiel eine erstrangige Absicherung im Grundbuch.
Ein Nachrangdarlehen ist immer mit dem Risiko eines Totalverlustes für den Investor verbunden. Darauf weisen dann auch letztlich alle Crowdinvestingplattformen korrekt hin, vor allem im so genannten VIB Vermögensanlagen Informations Blatt.
Dieses ist Vorschrift von der BaFin und von dieser vor Beginn des Projektes dann auch zu gestatten. Auch das gilt natürlich für alle Crowdinvestingplattformen.
Nun hoffen wir mal, dass dieser neue Marktteilnehmer manche Dinge besser macht, die wir bei anderen Plattformen im Crowdinvestingbereich seit Jahren kritisieren.
Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 153232
Bekannt gemacht am: 06.09.2018 11:03 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.Neueintragungen06.09.2018
HRB 153232: Finexity AG, Hamburg, Schwanenwik 29, 22087 Hamburg. Aktiengesellschaft.
Satzung vom 06.07.2018 mit Änderungen vom 04.09.2018. Geschäftsanschrift: Schwanenwik 29, 22087 Hamburg.
Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen, insbesondere auch über ein Web- oder Onlineportal, der Handel mit Darlehensverträgen, der Handel mit und die Vermittlung von Immobilien und die Verwaltung von Immobilien (auch soweit eine oder mehrere der vorgenannten Tätigkeiten einer Genehmigung nach § 34c GewO oder § 34f GewO bedarf).
Geschäfte, die der Genehmigung nach KWG oder KAGB bedürfen, werden nicht getätigt. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Vorstand: Hülsmann, Paul-Maria, Hamburg, *24.05.1995; Wagner, Henning, Dortmund, *24.03.1981, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 01.07.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stück-Stammaktien und / oder stimmrechtsloser Namens-Vorzugsaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um 25.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018).
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