M-Invest GesbRWienFreiwilliges öffentliches Kaufangebot
1. Angebot Der Kaufanbietende, die M-Invest GesbR, bietet hiermit den Anleiheinhabern an, die oben genannten Schuldverschreibungen zum jeweils genannten Preis des Nominalwertes in Euro zu erwerben. Das Angebot ist je WKN auf einen Gesamtnominalwert in Höhe von 500.000 EUR begrenzt. Sollten mehr Anleihen zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme pro rata. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anleiheinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt. Der Erwerb der Anleihen schließt die Zahlung von Stückzinsen aus („flat“). Die Frist („Annahmefrist“), innerhalb derer eine Annahme erfolgen kann, läuft bis zum 21.12.2022, 18 Uhr. 2. Durchführung des Angebots Anleiheinhaber, die dieses Angebot annehmen wollen, sollen die Annahme schriftlich gegenüber ihrem depotführenden Institut erklären und die Anleihen mit einem Sperrvermerk versehen lassen. Die Annahme des Kaufangebots wird mit Zugang der Annahmeerklärung bei dem depotführenden Institut und Setzung des Sperrvermerks wirksam. Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen dem Kaufanbietenden und dem annehmenden Anleiheinhaber ein Kaufvertrag gemäß diesen Bestimmungen zustande. Mit der Annahme des Angebots einigen sich der Anleiheinhaber und der Kaufanbietende zugleich über die Übertragung des Eigentums an den zum Verkauf eingereichten Anleihen auf den Kaufanbietenden. Die Anleiheinhaber erklären mit der Annahme, dass die eingereichten Anleihen zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind. Die depotführenden Institute teilen dem Kaufanbietenden spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag die Anzahl der Anleihen mit, für die fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt wurde. Die Zahlung erfolt innerhalb von 3 Bankarbeitstagen nach Mitteilung der Annahmequoten; nach Erhalt des Kaufpreises erfolgt die Übertragung (Zahlung vor Lieferung) auf das vom Kaufanbietenden zu nennende Depot. Der Kaufanbietende behält sich für den Fall der wesentlichen Änderung der Werthaltigkeit der zum Kauf angebotenen Anleihen vor – insbesondere nach einer erfolgten Abschlagszahlung auf die Insolvenzquote – das Angebot vorzeitig ohne den Kauf von Anleihen zu beenden und rückabzuwickeln. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils die Annahme erklärende Anleiheinhaber hierzu sein Einverständnis. Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden Anleiheinhabern selbst zu tragen. Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bei den Anleiheinhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Anleiheinhabers ab. 3. Annahmeerklärung / Rückfragen und Kontakt Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per Mail an minvest@gmx.at
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