Startseite Allgemeines Finger weg! Unglaublich: Das „Rhino-Rettungspaket“ der Triskelstar AG für geschädigte PIM-Kleinstsparer auf Initiative der Inter AG – limitierte Aktion !!!
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Finger weg! Unglaublich: Das „Rhino-Rettungspaket“ der Triskelstar AG für geschädigte PIM-Kleinstsparer auf Initiative der Inter AG – limitierte Aktion !!!

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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So kann man eine Werbemail lesen, die wohl einige PIM-Vermittler und möglicherweise auch Anleger bekommen haben. Irgendwie finden wir das schon dreist, denn neben dem Angebot der Geldrettung scheint man diese Adressen dann möglicherweise auch für eine Neukundengewinnungsaktion für das Unternehmen Triskelstar AG zu nutzen.

Ein Fall für den Datenschutzbeauftragten, dem wir die Mail von Jens Volkamer einmal weitergeleitet haben.

FireShot Screen Capture #460 – ‚impressum‘ – www_triskelstar-ag_ch

Man beachte bitte, dass Frau Karin Seidel dann auch mit beiden Dingen etwas zu tun hat. Das zumindest kann man dem Auszug aus dem Schweizer Unternehmensregister entnehmen. Ob das seriös ist? Nun diese Bewertung überlasse ich dann mal den klugen Vermittlern und Anlegern, die hier kontaktiert wurden.

Lassen Sie die Finger von solchen möglicherweise zwielichtigen Versuchen der Kundengewinnung. Nicht dass Sie vom Regen in die Traufe kommen durch Herrn Jens Volkamer.

Triskelstar Capital AG, in Herisau, CHE-113.597.683, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 236 vom 04.12.2015, Publ. 2519101). Domizil neu: c/o Acontra AG, Bahnhofplatz 10, 9100 Herisau. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Benz, Hugo, von Oberriet (SG), in Zürich, Mitglied, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Seidel, Karin, von Widnau, in Zürich, Mitglied, mit Einzelunterschrift [bisher: ohne eingetragene Funktion, mit Einzelprokura].

Letzte Änderungen

Das unglaubliche Angebot versendet von Jens Volkamer:

Das „Rhino-Rettungspaket“ der Triskelstar AG für geschädigte PIM-Kleinstsparer auf Initiative der Inter AG

Die Situation:

Unzählige Kleinstsparer, wie Rentner und Alleinerziehende, wurden von den skrupellosen Akteuren der PIM um ihr Erspartes gebracht. Besonders hart trifft es die Inhaber der Rhino Kinder-Gold Verträge. Gerade hier haben Rentner von Ihrer Rente kleine Beträge in Goldsparverträge für ihre Enkelkinder eingezahlt oder Eltern für ihre Kinder für die Zukunft gespart.

Oft sind hier nur Vertragsguthaben von unter 500,-€ vorhanden, wo sich weder eine Beauftragung eines Rechtsanwaltes lohnt, noch die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren erfolgte. Das Sparguthaben ist damit zu 100% verloren.

Die Inter AG vertritt bereits eine große Anzahl von Geschädigten, nimmt aber aus wirtschaftlichen Erwägungen auch erst Vorgänge ab einem Streitwert ab 500,-€ an.

Da viele kleinere Sparer nun kaum eine Chance haben ihren Verlust durch die PIM-Insolvenz auszugleichen, hat die Inter AG einen Edelmetallhändler dazu gewinnen können genau diesen Geschädigten im Zuge einer Promotion-Aktion zu helfen.

Die Triskelstar Capital AG, als seriöser Edel- und Technologiemetallhändler, möchte einem Teil dieser Menschen helfen, welche die „goldrichtige“ Entscheidung getroffen haben, kein Sparbuch, sondern Gold für die Zukunft der Kinder zu kaufen. Leider nur bei einem unseriösen Anbieter, der PIM, soweit sich die bisherigen Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft bestätigen sollten (gegen den Geschäftsführer Herrn Percazi wurde zwischenzeitlich Anklage erhoben.

Die Triskelstar Capital AG stellt im Zuge einer Promotion-Aktion, welche von der Inter AG angeregt wurde, einen Kapitalbetrag bereit, um diesen Geschädigten zu helfen.

Ziel ist hier nicht die reine Entschädigung, sondern dass das frühere Ziel für die Kinder erreicht wird. Möchte also der Rhino-Vertragsinhaber weiter Gold erwerben, so wird bei der Triskelstar Capital AG ein Edel-und Technologiemetall – Tresor eröffnet. Hier zahlt der Vertragsinhaber seine Raten normal weiter und die Triskelstar Capital AG stellt das bisher aufgebaute Vertragsguthaben auf eigene Kosten dem Kunden in seinem neuen Vertrag zur Verfügung.

Ablauf:

Der Geschädigte stellt bei der Inter AG über den normalen Formularsatz PIM einen Antrag unter dem Stichwort „Rhino-Rettungspaket“.

Die Inter AG tritt mit der Triskelstar Capital AG in Kontakt und stellt den Vorgang dort vor. Wenn die Triskelstar Capital AG zustimmt, übernimmt die Triskelstar Capital AG den Rhino-Vertrag mit allen Rechten und Pflichten und somit auch den Vertrag mit der Inter AG und die dort entstehende Selbstbeteiligung des Mandanten.

Der Mandant wird damit völlig von Kosten in Sachen PIM freigestellt. Sollte die Triskelstar Capital AG nicht zustimmen oder das Promotion-Budget bereits ausgeschöpft sein, kann der Kunde entscheiden, ob er trotzdem die Inter AG beauftragen möchte oder nicht. Es besteht völlige Entscheidungsfreiheit ohne Nachteile.

Stimmt die Triskelstar Capital AG zu, so wird für den Kunden ein Triskelstar Capital AG – Tresor eröffnet und die Triskelstar Capital AG legt den Goldbestand oder Gold im Wert des ehemaligen Rhino-Vertrages für den Kunden ein. Für diese Goldmenge wird aus steuerlichen Gründen eine Sperrfrist von zwölf Monaten vereinbart. In dieser Frist können darüber keinerlei Verfügungen durch den Kunden getätigt werden.

Der Kunde nimmt unverzüglich seine Ratenzahlung wieder auf und führt seinen ursprünglichen Gold-Erwerbsvorgang, wie im Rhino Kinder-Gold Vertrag vorgesehen, weiter.

Zudem hat der Kunde natürlich die Möglichkeit den Vertrag nach seinen Wünschen in Rücksprache anzupassen oder zu erweitern.  Für seine eigenen Einzahlungen bestehen keinerlei Fristen oder Verfügungsbeschränkungen, sondern über diese kann nach den AGB verfügt werden.

Die Einzahlung bzw. der Edelmetallkauf der Triskelstar Capital AG und die Verfügungseinschränkung wird in einer Zusatzerklärung zu den normalen Geschäftsbedingungen geregelt.

Natürlich wird es hier kein „Bonusgold“ geben können, wie es von der PIM versprochen wurde.

Sollte der Kunde über einen Vermittler zugeführt werden, so entsteht für die Einmaleinlage der Triskelstar Capital AG natürlich kein Provisionsanspruch, für die laufenden Ratenzahlungen des Kunden allerdings schon, wenn der Vermittler eine entsprechende Vertriebsvereinbarung mit der Triskelstar Capital AG vereinbart hat.

WICHTIG: Es besteht keinerlei Annahmeverpflichtung durch die Inter AG oder Triskelstar Capital AG. Eine Bearbeitung und Annahme durch die Triskelstar Capital AG erfolgt nach Antragseingang und solange das Promotion – Budget nicht aufgebraucht ist.

Vielleicht lernt Herr Volkamer dann enmal den Namen des PIM Gold GF richtig zu schreiben, und erklärt dann mal das er eigentlich möglicherweise eben doch nur auf „Dummenfang“ ist.

Auch das bereits Anklage erhoben wurde ist dann auch für uns eine neue Information.

2 Kommentare

  • Jens Volkamer ist ein provisionsgeiler Vermittler mehr nicht! Das war Jens immer schon. Alle seine geschädigten Kunden sollen bitte jetzt und sofort gegen Jens Klage einreichen. Jens hat fast 20% Prov bekommen bei PIM!!

  • Vollpfosten statt Volkamer, wäre die angemsssene Bezeichnung. Der hat sich selber die Taschen voll gemacht mit Prov und jetzt die geliche Abkassiererei wieder? Schäm dich Jens! Fahre mal Volkswagen staat Ferrari.

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