In den letzten Tagen schein genannter Verein aus Jena verstärkt auf Akquisitionstätigkeit bei Anlegern zu sein, zumindest berichten uns das einige User und fragen uns was wir davon halten. Schaut man sich die Seite an, dann ist das letztlich nur eine Mandantenakquisitionsmaschine für Rechtsanwälte, die niemand braucht, vor allem Anleger nicht. Auf der Seite dazu heißt es: Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen vermittelten DVS-Vertrauensanwalt. Zitat:Ende Selbst der Verein beschreibt doch hier in kurzen Sätzen, für wen er arbeitet, und dafür dann auch noch Geld haben? Selbstlos wird wohl keiner solcher Vereine Mandate für Rechtsanwälte generieren. Warum also 59,50 Euro für etwas völlig Überflüssiges bezahlen? Lassen Sie uns aber auch sagen, Anlegerschutz ist sehr wichtig, aber nicht über irgendwelche “ Anlegerschutz- Vereine“. Die braucht kein Mensch. Gehen sie direkt zu einem Fachanwalt für diesen Bereich, den benennt man Ihnen gerne bei der jeweils für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer. Das ist zwar dann teurer als 59,50 Euro, aber ich gehe jede Wette mit Ihnen ein, auch der von diesem Verein benannte Rechtsanwalt ist sicherlich keiner, der auf sein Honorar verzichtet, das darf er auch gar nicht. Er ist verpflichtet nach der Rechtsanwaltsgebührenverordnung abzurechnen. Also gehen Sie von den 59,50 Euro gut mit Ihrer Frau Essen – da haben Sie mehr von. Unsere Anmerkungen gelten grundsätzlich für jeden dieser Vereine.
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