Wir warnen seit Jahren davor, mit dem Unternehmen als Kapitalanlager Geschäfte zu machen, denn uns überzeugt das Investmentkonzept des Unternehmens überhaupt nicht.
Das Unternehmen ist zudem für uns eine „black Box“, denn es gibt keine „Konzernbilanz“ über alle Unternehmen bzw. einmal eine aktuelle Übersicht über alle Investments aus dem Hause ThomasLloyd und deren wirtschaftliche Ergebnisse.
Nun befasst sich auch Anwaltskanzlei CLLB aus München mit dem Unternehmen, insbesondere mit dem
ThomasLloyd Global High Yield Fund 450 – Risiko für Anleger
München, 26.03.2019. Anlegern des ThomasLloyd Global High Yield Fund 450 drohen massive finanzielle Verluste.
Ihre Genussrechte sollen in Aktien umgewandelt werden und die Anleger damit zu Aktionären werden. Wer seine Beteiligung bereits gekündigt hat, wird zudem unter Druck gesetzt.
Das Auseinandersetzungsguthaben werde dann zum Stichtag 31.12.2017 auf null Euro festgesetzt. Mit anderen Worten: Das investierte Geld wäre komplett verloren.
Und: Die Anleger sollen sich schnell entscheiden. Ihnen wurde eine Frist bis zum 31. März 2019 eingeräumt, um zu entscheiden, ob sie an den Kündigungen festhalten wollen.
„Die Anleger werden massiv unter Druck gesetzt und ihnen wird keine Zeit zum Nachdenken gegeben. Hohe finanzielle Verluste drohen aber in jedem Fall. Denn auch bei einer Umwandlung der Genussrechte in Aktien würden sie viel Geld verlieren.
Ein Genussrecht soll dann in eine Aktie mit einem Nennwert von 0,001 Euro am Nominalkapital umgewandelt werden. Das Geld der Anleger ist also in Gefahr.
Wehrlos sind sie in dieser Situation aber nicht. Sie können die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung zum tatsächlichen Wert ihrer Kapitalanlage oder auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
https://www.cllb.de/sonstige-anlagen/thomaslloyd-global-high-yield-fund-450-risiko-fuer-anleger/
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