Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt die Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über digitale Kanäle an die technologischen Weiterentwicklungen an. Als Sicherheitsmassnahme bei der Online-Identifizierung erlaubt sie neu unter anderem das Auslesen des Chips von biometrischen Ausweispapieren.
Zwei Jahre nach der letzten Anpassung des Rundschreibens „Video-und Online-Identifizierung“ passt die FINMA die Prozesse zur digitalen Eröffnung einer Kundenbeziehung erneut den technologischen Entwicklungen an. Die Online-Identifizierung soll weiter automatisiert werden, um einen unterbruchfreien Eröffnungsprozess zu ermöglichen. So werden insbesondere die technischen Möglichkeiten berücksichtigt, die der biometrische Pass bietet:
Neu kann der Finanzintermediär auf die bisher zur Identifizierung erforderliche Banküberweisung der Kundin oder des Kunden verzichten, falls er die dafür nötigen Daten auf dem Chip der biometrischen Ausweispapiere ausliest. Die Neuerungen treten per 1. Juni 2021 in Kraft.
Die FINMA führte zur Teilrevision des Rundschreibens eine öffentliche Anhörung (Medienmitteilung) durch. Die neue Identifizierungsvariante des Chipauslesens der biometrischen Ausweispapiere wird durchwegs begrüsst. Viele Anhörungsteilnehmende fordern weitere Erleichterungen im Identifizierungsprozess. Daher lässt die FINMA neu zudem eine Geolokalisierung als Alternative zur Überprüfung einer Wohnsitzadresse zu. Dagegen erachtet die FINMA die automatische Videoidentifikation mit nachgelagerter Verifikation durch Mitarbeitende (sog. asynchrone Identifizierung) als noch nicht ausreichend sicher, um auf zusätzliche Sicherheitsmechanismen wie eine Banküberweisung oder das neue Chipauslesen zu verzichten.
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