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FINMA-Aufsichtsmitteilung für Vermögenverwalter und Trustees: Erste Massnahmen bei verspäteten Gesuchen

stux (CC0), Pixabay
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Im Dezember 2022 endet die Übergangsfrist für die Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA gibt in ihrer Aufsichtsmitteilung einen ersten Einblick über die Massnahmen, die bei Vermögensverwaltern und Trustees bisher eingeleitet wurden.

Die FINMA veröffentlicht eine neue Aufsichtsmitteilung, um Vermögensverwaltern und Trustees den aktuellen Stand im Bewilligungsprozess darzulegen und eine Übersicht der bisher eingeleiteten Massnahmen zu geben.

Die FINMA empfahl allen Instituten, das vollständige Bewilligungsgesuch bis zum 30. Juni 2022 einer Aufsichtsorganisation (AO) einzureichen. Gesuchstellende, die ihr Gesuch fristgerecht bei den AO einreichten, sind für die Herausforderungen des Bewilligungsprozesses gut gerüstet.

Institute, die ihr Gesuch bis jetzt noch nicht bei einer AO eingereicht haben, nehmen das Verpassen der Übergangsfrist selbstverschuldet in Kauf. Als Konsequenz wird für diese Institute eine allfällige Fristerstreckung grundsätzlich nicht in Frage kommen.

Die FINMA hat bereits Abklärungen wegen möglicher Tätigkeit ohne Bewilligung eingeleitet und erste Strafanzeigen erstattet sowie Institute auf die Warnliste gesetzt. Die FINMA verfolgt Verstösse gegen die Finanzmarktgesetze konsequent und wird dies auch bei den Vermögensverwaltern und Trustees tun, welche die Übergangsfrist vom 31. Dezember 2022 verpassen.

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