Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schafft eine neue Aufsichtsprüfverordnung. Diese übernimmt den Grossteil der bisherigen Inhalte des Rundschreibens 2013/3 „Prüfwesen“. Damit sind keine materiellen Anpassungen im bestehenden Prüfwesen verbunden. Die FINMA befürwortet jedoch eine Untersuchung der rechtlichen Grundlagen des aufsichtsrechtlichen Prüfwesens hinsichtlich Verbesserungen, insbesondere der sogenannten Direktmandatierung.
Die FINMA führte 2023 eine Ex-Post-Evaluation des Rundschreibens 2013/3 „Prüfwesen“ (Medienmitteilung) durch. Darauf abgestützt ergab sich vor dem Hintergrund des geltenden Rechtsrahmens kein materieller Anpassungsbedarf am aufsichtsrechtlichen Prüfwesen. Die FINMA überführt nun aus formalen Gründen den Grossteil der Regeln zum Prüfwesen, die bisher im Rundschreiben festgehalten waren, in einer neuen FINMA-Verordnung. Ein kleiner Teil der Inhalte verbleibt in einem Rundschreiben. Die FINMA führt dazu eine Anhörung bis zum 22. Mai 2024 durch.
Dieser Schritt ermöglicht eine flexiblere und raschere Anpassung der bisherigen Anhänge des Rundschreibens. Diese Anhänge, die hauptsächlich die Standardprüfstrategie und die Risikoanalyse der Prüfgesellschaften betreffen, sind Instrumente der Aufsicht und werden neu zu Vorlagen. Die FINMA wird sicherstellen, dass die Betroffenen, namentlich die Institute und Prüfgesellschaften, zu Anpassungen werden Stellung nehmen können. Diese Flexibilisierung wurde im Rahmen der Ex-Post Evaluation grundsätzlich befürwortet.
Die vorliegende Revision behandelt nicht das im Rahmen der Aufarbeitung der CS-Krise diskutierte Verbesserungspotential in den gesetzlichen Grundlagen zum aufsichtsrechtlichen Prüfwesen. Dies betrifft namentlich die Direktmandatierung der Prüfgesellschaften durch die FINMA zur Stärkung der Unabhängigkeit der Prüfung, wie es beispielsweise der Internationale Währungsfonds empfiehlt. Die FINMA befürwortet die Untersuchung dieser Frage.
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