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FINMA stellt illegale Tätigkeit der envion AG fest

BobCarner / Pixabay
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat festgestellt, dass die envion AG (jetzt in Liquidation) unerlaubt gewerbsmässig Publikumseinlagen von mindestens 37’000 Anlegern entgegengenommen hat. Die Gesellschaft wird gegenwärtig von der Zuger Konkursbehörde liquidiert.

Die FINMA hat das im Juli 2018 eröffnete Enforcementverfahren (Medienmitteilung) gegen die envion AG im März 2019 abgeschlossen. Im Verfahren setzte die FINMA einen Untersuchungsbeauftragten ein, der vor Ort die Verdachtsmomente abklärte. Dabei wurde festgestellt, dass die Gesellschaft im Rahmen eines Initial Coin Offerings (ICO) von mindestens 37’000 Anlegern unerlaubt Publikumseinlagen in der Höhe von über 90 Millionen Franken ohne finanzmarktrechtliche Bewilligung entgegengenommen hatte. Die Gesellschaft war somit illegal tätig und hat Aufsichtsrecht schwer verletzt.

ICOs können in den Geltungsbereich des Bankengesetzes fallen

Im Rahmen ihres ICO hat die envion AG sogenannte EVN-Token ausgegeben. Die Anleger hatten die Möglichkeit, diese Token mittels Zahlungen in US-Dollar sowie den Kryptowährungen Ethereum und Bitcoin zu erwerben. Die envion AG gewährte den Token-Inhabern nach Ablauf von dreissig Jahren einen Rückzahlungsanspruch. Weiter waren die Bedingungen der in einer anleiheähnlichen Form ausgestalteten EVN-Token nicht für alle Investoren einheitlich, die Emissionsprospekte erfüllten die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht und es fehlte die gesetzlich vorgeschriebene Revisionsstelle. Im vorliegenden Fall stellte deswegen diese Entgegennahme von US-Dollar sowie der Kryptowährungen Ethereum und Bitcoin eine Entgegennahme von Publikumseinlagen im Sinne des Bankengesetzes dar. Dies ist nur mit einer Bewilligung als Bank erlaubt.

Keine weiteren FINMA-Massnahmen nötig

Während des laufenden FINMA-Verfahrens eröffnete das Kantonsgericht des Kantons Zug aufgrund eines Organisationsmangels den Konkurs über die envion AG. Aufgrund dieses Schritts erübrigen sich weitergehende aufsichtsrechtliche Massnahmen der FINMA gegen die Gesellschaft. Die FINMA kann keine Angaben zur finanziellen Situation der Gesellschaft machen und verweist diesbezüglich an das Konkursamt Zug, welches für den Konkurs der envion AG zuständig ist.

ICOs weiterhin im Fokus der FINMA

Die FINMA geht weiterhin konsequent gegen ICO-Geschäftsmodelle vor, die Aufsichtsrecht verletzen oder dieses umgehen. Dies kann bis zur Liquidation der Gesellschaft durch die FINMA führen. Um seriösen Geschäftsmodellen die gesetzeskonforme Lancierung von ICO-Projekten zu ermöglichen, hat die FINMA eine Wegleitung zu ICOs publiziert. Ausserdem informiert die FINMA auf ihrer Internetseite Fintech-Dienstleister über allfällige finanzmarktrechtliche Anforderungen. Die FINMA hat auch Anlegerinnen und Anleger bereits verschiedentlich auf die mit ICOs verbundenen Risiken hingewiesen. Im Speziellen warnt sie vor teilweise unklaren Bestimmungen oder zu optimistischen Versprechungen in den sogenannten Whitepapers oder Emissionsunterlagen von Gesellschaften, die einen ICO planen und durchführen.

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