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FINMA : Umsetzung der finalen Basel-III-Standards

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat neue Verordnungen veröffentlicht, die die finalen Basel-III-Standards in der Schweiz umsetzen sollen. Diese Verordnungen, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten, umfassen die Ausführungsbestimmungen zur überarbeiteten bundesrätlichen Eigenmittelverordnung (ERV) für Banken.

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat mit den kürzlich veröffentlichten Basel-III-Standards seine Reformagenda nach der Finanzkrise von 2008 abgeschlossen. Diese Standards beinhalten eine risikoadäquatere Eigenmittelunterlegung und sollen die Vergleichbarkeit der von Banken veröffentlichten Eigenmittelquoten verbessern. Um dies zu erreichen, wurde die auf internen Modellen basierende Eigenmittelunterlegung eingeschränkt, während die Standardansätze risikosensitiver gestaltet wurden.

Die FINMA unterstützt die Einführung und Anwendung der finalen Basel-III-Standards in der Schweiz, um die Defizite in der Bankenregulierung, die infolge der Finanzkrise von 2008 festgestellt wurden, zu beheben. Durch eine strenge und an den Standards orientierte Umsetzung profitiert der international vernetzte Schweizer Finanzplatz, da eine international konsistente Anwendung in verschiedenen Rechtsgebieten von entscheidender Bedeutung ist.

Die FINMA wurde vom Bundesrat beauftragt, technische Ausführungsbestimmungen zu verschiedenen Bereichen der finalen Basel-III-Standards zu erlassen. Diese Verordnungen, die fünf FINMA-Rundschreiben ersetzen, behandeln unter anderem die Zuordnung von Positionen zum Handels- und Bankenbuch, die Leverage Ratio, operationelle Risiken, Kreditrisiken und Marktrisiken sowie die Offenlegungspflichten von Banken und Wertpapierhäusern.

Die Verordnungen wurden nach einer Anhörung veröffentlicht, in der verschiedene technische Änderungsvorschläge eingebracht wurden. Einige Änderungen wurden in Absprache mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement und der Schweizerischen Nationalbank vorgenommen, um den regulatorischen Rahmen anzupassen. Die neuen Verordnungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft und sollen dazu beitragen, die Stabilität und Integrität des Schweizer Finanzsystems zu stärken.

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