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FINMA-Verfahren: Banque Audi (Suisse) SA verletzt Geldwäschereiregeln schwerwiegend

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat nach einem Enforcementverfahren festgestellt, dass die Banque Audi (Suisse) SA ihre Verpflichtungen zur Geldwäschereiprävention verletzt hat, was einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Finanzmarktrecht darstellt. Trotz der Zusammenarbeit mit der FINMA und der Umsetzung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der rechtmäßigen Zustände hat die Bank eine Gewinneinziehung von 3,9 Millionen Franken sowie einen Eigenmittelzuschlag von 19 Millionen Franken auferlegt bekommen.

Die Banque Audi (Suisse) SA, Teil einer großen libanesischen Bankengruppe, geriet ins Visier der FINMA während einer Vor-Ort-Kontrolle im Jahr 2021, als die Kundenbeziehungen zu politisch exponierten Personen aus mehreren Ländern überprüft wurden. Dabei stellte die FINMA schwerwiegende Mängel in der Geldwäschereiprävention fest, was zur Eröffnung des Enforcementverfahrens im Jahr 2022 führte.

Ein gravierender Verstoß gegen das Aufsichtsrecht wurde festgestellt, als die interne Revision der Bank einen Bericht über Mängel in der Geldwäschereiprävention bei bestimmten Beziehungen verfasste und Maßnahmen forderte, dieser Bericht jedoch der FINMA nicht offengelegt wurde.

Des Weiteren hatte die Bank die Herkunft von Vermögenswerten in risikoreichen Kundenbeziehungen unzureichend überprüft. Ein besonders bedenklicher Fall war die Überweisung eines Betrags auf das Konto eines hochrangigen libanesischen Beamten durch eine politisch exponierte Person, ohne dass der Zweck dieser Transaktionen ermittelt wurde. Die Bank unterließ es, eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei zu erstatten.

Die Banque Audi (Suisse) SA hat im Zuge des Enforcementverfahrens mit der FINMA zusammengearbeitet und Maßnahmen ergriffen, darunter personelle Veränderungen, eine Stärkung der Compliance-Ressourcen und vertiefte Abklärungen von Kundenbeziehungen sowie MROS-Meldungen. Trotzdem hat die Bank bestimmte risikoreiche Kundenbeziehungen beibehalten.

Die FINMA verhängte zusätzliche Maßnahmen, darunter die Einziehung unrechtmäßig erlangter Gewinne und einen Risikozuschlag bei den Eigenmitteln. Außerdem wurden Korrekturen am Geldwäscherei-Abwehrdispositiv angeordnet, und die Bank darf für zwei Jahre oder bis zur vollständigen Umsetzung dieser Maßnahmen keine neuen Beziehungen zu politisch exponierten Personen oder Geschäftskunden mit hohen Risiken eingehen.

Die verantwortlichen Personen, die mutmaßlich für die Verletzungen des Aufsichtsrechts hauptsächlich verantwortlich waren, haben die Bank und den Schweizer Finanzplatz verlassen. Daher sieht die FINMA von Verfahren gegen diese natürlichen Personen ab, die zu einem Berufsverbot für den Schweizer Finanzplatz führen könnten.

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