FINMA verlängert Schutzmassnahmen bei Sberbank (Switzerland) AG
Am 4. März 2022 informierte die FINMA, dass sie bei der Sberbank (Switzerland) AG Schutzmassnahmen ergriffen hatte. Diese umfassten eine Stundung von Verpflichtungen aus Einlagen sowie ein weitgehendes Auszahlungs- und Transaktionsverbot (vgl. Medienmitteilung). Diese Massnahmen werden nun aufgrund des verschärften internationalen Sanktionsumfelds und der in der Folge weiter bestehenden Risiken für die Liquiditätssituation der Bank bis am 31. Mai 2022 verlängert. Der von der FINMA eingesetzte Untersuchungsbeauftragte nimmt seine Funktion weiter wahr.
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