Am 4. März 2022 informierte die FINMA, dass sie bei der Sberbank (Switzerland) AG Schutzmassnahmen ergriffen hatte. Diese umfassten eine Stundung von Verpflichtungen aus Einlagen sowie ein weitgehendes Auszahlungs- und Transaktionsverbot (vgl. Medienmitteilung). Die Geltungsdauer dieser Massnahmen wurde bereits bis Ende Mai 2022 verlängert (vgl. Meldung). Aufgrund des internationalen Sanktionsumfelds und der in der Folge weiter bestehenden Risiken für die Liquiditätssituation der Bank bleiben die Massnahmen bis am 2. August 2022 bestehen. Der von der FINMA eingesetzte Untersuchungsbeauftragte nimmt seine Funktion weiter wahr.
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