Am 4. März 2022 informierte die FINMA, dass sie bei der Sberbank (Switzerland) AG Schutzmassnahmen zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger ergriffen hatte. Diese umfassten eine Stundung von Verpflichtungen aus Einlagen sowie ein weitgehendes Auszahlungs- und Transaktionsverbot (vgl. Medienmitteilung). Diese Massnahmen wurden bereits per 1. Juni 2022 verlängert (vgl. Meldung).
Nachdem die Massnahmen zwischenzeitlich für kurze Zeit und teilweise aufgehoben wurden (vgl. Medienmitteilung), damit die Bank Forderungen von nichtsanktionierten Gläubigerinnen und Gläubigern erfüllen konnte, werden die Massnahmen nun aufgrund des internationalen Sanktionsumfelds bis am 1. September 2022 verlängert. Der von der FINMA eingesetzte Untersuchungsbeauftragte nimmt seine Funktion weiter wahr.
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