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FINMA vs. T.H. von der TH Mining AG

geralt (CC0), Pixabay
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Am 26. März 2024 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) eine superprovisorische Verfügung nach summarischer Prüfung gegenüber einem handelnden Protagonisten (T.H.) im Zusammenhang mit der TH Mining AG erlassen. Gegenstand der Verfügung sind verschiedene Maßnahmen, darunter die Einsetzung eines Untersuchungsbeauftragten und die Sperrung von Vermögenswerten. Die TH Mining AG, mit Sitz in Zug, ist (dem Gesellschaftszweck folgend) im An- und Verkauf von Bergbauunternehmen sowie Handel mit Produkten aus der Urproduktion, Bau und Betrieb von Unternehmen der digitalen Wertschöpfung, Bau und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen sowie Handel mit deren Produkten tätig.

Zentrale Punkte der Verfügung:

  1. Untersuchungsbeauftragter eingesetzt: Die Werder Viganö AG wurde als unabhängige Untersuchungsbeauftragte eingesetzt, um den Sachverhalt umfassend zu klären. Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob eine Tätigkeit als Wertpapierhaus vorliegt und wie die entsprechenden Handels- und Vertriebsvorgänge abgewickelt wurden.
  2. Verdacht auf aufzuklärenden Wertpapierhandel: Es besteht die Frage, ob T.H.  ohne erforderliche Bewilligung als Wertpapierhaus tätig war. Dies betrifft insbesondere die Emission und den Vertrieb von tokenisierten Aktien, den sogenannten THDX Token, auf der Ethereum-Blockchain.
  3. Sperrung der digitalen Wallet: Eine Wallet auf der Plattform Mt Pelerin wurde gesperrt, um eine weitere Veräußerung von Token zu unterbinden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Interessen der Anleger und Gläubiger.
  4. Überprüfung der finanziellen und geschäftlichen Aktivitäten: Der Untersuchungsbeauftragte ist angehalten, sämtliche relevante Dokumente und Daten zu sichern. Dies umfasst auch eine Prüfung der finanziellen Verhältnisse des Betroffenem sowie der Geschäftsbeziehungen zu anderen Unternehmen.
  5. Maßnahmen zum Schutz der Anleger: Aufgrund der potenziellen Gefährdung der Interessen der Anleger wurden sofortige Maßnahmen ergriffen. Es wurde unter anderem untersagt, ohne Bewilligung weiterhin im Bereich des Effektenhandels tätig zu sein oder entsprechende Werbung zu betreiben.

Bedeutung der Verfügung:

Die superprovisorische Verfügung der FINMA zeigt, dass im Bereich der digitalen Finanzprodukte strenge aufsichtsrechtliche Anforderungen gelten, insbesondere wenn es um den öffentlichen Handel und Vertrieb von tokenisierten Finanzinstrumenten geht. Die Untersuchung soll klären, inwieweit die diesen Anforderungen entsprechend gehandelt wurde und ob möglicherweise eine unerlaubte Geschäftstätigkeit vorliegt.

Die superprovisorische Verfügung verblieb unangefochten. Gleichwohl wurde durch den Betroffenen ausgeführt, dass die Annahmen bzw. Grundlagen der FINMA unzutreffend bzw. die angeordneten Maßnahmen unverhältnismäßig sind. Mithin heißt es nicht, dass die Annahmen der Aufsicht zutreffen. Die Vorhaltungen können ausgeräumt werden. Die Maßnahmen der FINMA unterstreichen die Bedeutung des Schutzes des Schweizer Finanzmarktes und der Wahrung der Integrität gegenüber potenziellen Investoren.

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Gemeinsam mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev haben wir dazu eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen, denn einen juritischen Rat dürfen wir nicht geben. Die Mitgliedschaft in der IG ist für Anleger kostenfrei.

https://interessengemeinschaft-th-mining-ag.de/

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