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FINMA Warnhinweis: Pearl Bridge Investments

kpuljek / Pixabay
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Name Pearl Bridge Investments
Sitz
Adresse Klausstrasse, 8001 Zürich
Internet http://pearlbridge-investments.com
Handelsregister (HR) Ohne HR-Eintrag

Public warning: is this provider authorised?

FINMA maintains and publishes a warning list of companies and individuals who may be carrying out unauthorised services and are not supervised by FINMA. Make sure you are fully informed before you sign up for any services.

A number of financial services require FINMA authorisation. If FINMA receives information that a provider is operating knowingly or unknowingly without authorisation, it will investigate the matter. If initial suspicions harden, FINMA can launch enforcement proceedings and impose measures of varying severity which may even lead to closing down the company.

FINMA checks the companies and individuals on its warning list to see if they are providing unauthorised services. The findings, however, have so far been inconclusive because the companies and individuals concerned have not complied with the requirement to provide information, or the information they provided is false. Moreover, when FINMA investigations reveal an imminent and considerable threat to investors, the providers involved are also entered in the list. The fact that a company is on FINMA’s warning list does not automatically mean that its activities are unlawful. Their entry in the list does, however, highlight the lack of authorisation. The companies and individuals in question will be removed from the list once FINMA has completed its investigations and taken any appropriate measures.

The public should be especially wary of providers who have seriously breached supervisory regulations and subsequently been the subject of a FINMA ruling. The names of companies or individuals are published in accordance with Article 34 of the Swiss Financial Market Supervision Act.

Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Informieren Sie sich rechtzeitig.

Verschiedene Tätigkeiten in der Finanzbranche setzen eine Bewilligung der FINMA voraus. Sofern die FINMA Hinweise darauf erhält, dass Anbieter – bewusst oder unbewusst – ohne Bewilligung Tätigkeiten ausüben, für die eine solche erforderlich wäre, leitet sie entsprechende Abklärungen ein. Erhärtet sich der Verdacht, kann die FINMA mit sogenannten Enforcement-Verfahren gegen unerlaubt tätige Anbieter vorgehen und Massnahmen verfügen, die bis hin zu einer Liquidation des Unternehmens führen können.

Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist. Indem die FINMA entsprechende Unternehmen in der Warnliste aufführt, weist sie aber darauf hin, dass diese über keine Bewilligung verfügen. Betroffene Unternehmen werden von der Liste gestrichen, sobald die FINMA die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vornehmen konnte.

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