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FINMA warnt vor piggy Switzerland AG: Verdacht auf unerlaubte Tätigkeit und Gefahr für Anleger

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Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat die piggy Switzerland AG mit Sitz an der Alten Steinhauserstrasse 1 in 6330 Cham in ihrer Warnliste aufgeführt. Dieser Schritt erfolgte nicht aufgrund einer Verletzung der Auskunftspflichten, sondern wegen eines schwerwiegenden Verdachts auf unerlaubte Geschäftstätigkeiten des Unternehmens. Laut FINMA bestehe zudem eine erhebliche und unmittelbare Gefährdung der Anleger, was die Dringlichkeit der Warnung unterstreicht.

Die piggy Switzerland AG ist im Handelsregister eingetragen und unter der Webadresse www.piggy.ch erreichbar. Dennoch wirft die Nennung in der FINMA-Liste ein alarmierendes Licht auf die Aktivitäten des Unternehmens. Anleger sollten höchste Vorsicht walten lassen und sich über die genauen Hintergründe informieren, bevor sie geschäftliche Beziehungen eingehen oder Investitionen tätigen.

Die Warnung der FINMA wird in mehreren Sprachen veröffentlicht, um ein breites Publikum zu erreichen. Damit zeigt die Aufsicht deutlich, dass die potenzielle Gefahr nicht nur auf die Schweiz beschränkt ist, sondern auch internationale Anleger betreffen könnte. In Fällen wie diesem rät die FINMA generell, eine unabhängige rechtliche oder finanzielle Beratung einzuholen und genau zu prüfen, ob die regulatorischen Anforderungen eines Unternehmens eingehalten werden.

Die Nennung in der FINMA-Liste unterstreicht die Verpflichtung der Aufsichtsbehörde, Anleger vor möglichen Risiken zu schützen und für Transparenz auf dem Finanzmarkt zu sorgen. Anleger sollten alle Warnsignale ernst nehmen und sich regelmäßig über potenzielle Risiken und unregulierte Anbieter informieren.

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