Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat die angepasste Selbstregulierung des Bankensektors in Bezug auf Hypothekarfinanzierungen als Mindeststandard anerkannt. Diese Anpassungen stehen im Zusammenhang mit der Umsetzung der finalen Basel-III-Standards in der Schweiz und treten gleichzeitig mit anderen regulatorischen Änderungen am 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Schweizerische Bankiervereinigung hat die Mindestanforderungen für Eigenmittel und Amortisation sowie die qualitativen Anforderungen in der Grundpfandrichtlinie angepasst, um den neuen Standards gerecht zu werden. Diese Anpassungen sind ein wichtiger Schritt, um die Stabilität des Finanzsystems in der Schweiz zu gewährleisten und die Risiken im Zusammenhang mit Hypothekarfinanzierungen zu adressieren.
Die FINMA wird die Anwendung dieser neuen Mindeststandards überwachen und bei Bedarf Maßnahmen bei einzelnen Instituten ergreifen. Insbesondere legt die FINMA Wert darauf, dass Banken die Belehnungsgrenzen für Renditeobjekte, einschließlich „Buy-to-Let“-Finanzierungen, nicht erhöhen. Die Risikogewichtungen für Renditeobjekte wurden differenziert, wodurch höhere Eigenmittelanforderungen für bestimmte Kreditnehmergruppen entstehen.
Darüber hinaus wurden die Anforderungen an die Tragbarkeit von Hypothekarkrediten erweitert, um die Unabhängigkeit der Bewertung der Objekte, die Regeln zur Verwendung von Bewertungsmodellen und die Plausibilisierung der Bonität und Tragbarkeit zu verbessern. Die FINMA erkennt jedoch erhöhte Tragbarkeitsrisiken, insbesondere im Zusammenhang mit der Vergabe von SARON-Hypotheken und der Überschätzung der Kredittragfähigkeit durch Banken.
Die FINMA wird die Anwendung der prinzipienbasierten Regulierung in diesem Bereich weiterhin genau überwachen und bei Bedarf eine regelbasierte Regulierung in Betracht ziehen, um das Risiko einer übermäßigen Verschuldung und einer instabilen Hypothekarmarkt zu minimieren.
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