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FINMA-Zulassung für zweite Registrierungsstelle nach FIDLEG

Zulassung | © PublicDomainPictures (CC0), Pixabay
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat ARIF als Registrierungsstelle für Kundenberaterinnen und Kundenberater zugelassen. Sie erteilt damit der zweiten Registrierungsstelle nach FIDLEG die Zulassung.

Die FINMA hat die Association Romande des Intermédiaires Financiers (ARIF) mit Sitz in Genf per 14. September 2020 als Registrierungsstelle für Kundenberaterinnen und Kundenberater zugelassen. Die Registrierungsstellen führen gemäss FIDLEG ein Beraterregister und prüfen, dass die eingetragenen Kundenberaterinnen und Kundenberater über die notwendigen Aus- und Weiterbildung verfügen. Die FINMA ist für die Zulassung, jedoch nicht für eine prudenzielle Beaufsichtigung der Registrierungsstellen zuständig.

Kundenberaterinnen und Kundenberater von Finanzdienstleistern, die keiner Aufsicht unterstehen und ihre Dienstleistung in der Schweiz erbringen, müssen sich innerhalb von sechs Monaten nach der Zulassung der ersten Registrierungsstelle eintragen lassen. Die FINMA hat am 20. Juli 2020 die erste Registrierungsstelle zugelassen (Medienmitteilung).

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