Unter Fintechs versteht man junge Unternehmen, die technologiebasierte Finanzdienstleistungen entwickeln und häufig über das Internet anbieten.
Die vorhandenen Geschäftsmodelle sind vielfältig und tangieren fast immer aufsichtsrechtliche Fragestellungen. Da die Finanzbranche insgesamt einen sehr hohen Regulierungsstand aufweist, stehen auch kleine Start-ups von Anbeginn vor rechtlichen Herausforderungen, die eine Begleitung durch einen fachlich spezialisierten Anwalt erfordern.
Vonseiten des Gesetzgebers und der Aufsichtsbehörden besteht zwar grundsätzlich ein Wille, die FinTech und Start-up-Szene in Deutschland zu fördern. In der Praxis gilt jedoch „gleiches Recht für alle“, sodass ein Geschäftsmodell eines FinTechs nicht anders behandelt wird als das eines größeren Finanzdienstleisters der „old economy“.
Zu den häufigen Geschäftsmodellen von Fintechs zählen:
- Alternative Bezahlverfahren
- Automatisierte Finanzportfolioverwaltung
- Blockchain basierte Verfahren und Anwendungen
- Crowdfunding, Crowdinvesting und Crowdlending
- Plattformen zur automatisierten Anlageberatung
- Virtuelle Währungen
- Vermittlung von Versicherungsleistungen (InsurTechs)
In vielen Fällen bestehen aufsichtsrechtliche Vorgaben, die von Fintechs zu erfüllen sind. So kann eine Erlaubnispflicht für KWG relevante Geschäftsmodelle bestehen. Das Betreiben von Zahlungsdiensten, Finanzdienstleistungen, Bank- oder Versicherungsgeschäften ohne Erlaubnis ist zudem strafbar.
Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen können in der Praxis teilweise durch Einbindung von Partnern erfüllt werden, die über die nötigen Voraussetzungen nach dem KWG verfügen.Die rechtliche Gestaltung eines neuen Konzepts muss dabei immer im Einzelfall erfolgen.
Darüber hinaus gibt es laufende Themen mit aufsichtsrechtlicher Relevanz, die von manchen Fintechs zu erfüllen sind, bspw. die Erstellung und Einreichung von VIBs (Vermögensanlagen – Informationsblatt) im Bereich des Crowdfundings.
Darüber hinaus benötigen Fintechs wie jedes Start-up anwaltliche Unterstützung bei der Erstellung von Verträgen, AGBs und rechtlich relevanten Online Inhalten.
In Wachstumssituationen und soweit bspw. Investoren aufgenommen werden sollen, benötigt es gesellschaftsrechtliche Beratung mit einem qualifizierten Bezug zu finanzierungsrelevanten Themen. Bei allen Arten von Kapitalisierungsmaßnahmen sollte dabei stets ein langfristiger Horizont gewahrt werden, um auch künftige weitere Finanzierungsrunden ohne zu große Einschränkungen zu ermöglichen.
Quelle: Landgraf Schneider Rechtsanwälte PartG mit Sitz in Frankfurt am Main
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