Ja, da liefert Ralf Konrad keine überzeugende Bilanz ab. Knapp 70 TDE als Bilanzgewinn ist schon dann eher „mickrig“ zu nennen. Die schweren Zeiten könnten gerade für Unternehmen dieser Branche dann noch erst kommen.
FiNUM.Private Finance AGBerlinJahresabschluss zum 31.12.2018Lagebericht1.1 Geschäftsverlauf und Geschäftsergebnis 1.1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen [1] Das Weltwirtschaftswachstum war recht stabil im Jahr 2018. Die Industrieländer profitierten per Saldo vom niedrigen Ölpreis und der expansiv ausgerichteten Geldpolitik. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass das Weltwirtschaftswachstum 2018 mit 3,7 Prozent auf Vorjahresniveau blieb. Das Wachstum in der Eurozone verschlechterte sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Prozent auf 1,8 Prozent im Jahr 2018. In Deutschland stieg die Wirtschaftsleistung um 1,5 Prozent und verlangsamte sich damit im Vergleich zum Vorjahr (VJ: 2,2 Prozent). Maßgeblich dafür war wie schon im Vorjahr der starke Binnenkonsum. Finanzdienstleistungen für Privatkunden Das Marktumfeld im Bereich Vermögensmanagement war im Berichtsjahr weiterhin durch die niedrigen Zinsen und eine vergleichsweise hohe Volatilität an den Kapitalmärkten geprägt. Die anhaltend niedrigen Zinsen stellen viele Anleger vor Herausforderungen. Das gilt für alle Anlegergruppen, ob institutionelle Investoren wie Altersvorsorgeeinrichtungen und Versicherungsgesellschaften oder private Sparer. In 2018 haben daher insbesondere Aktien-, Renten- und Mischfonds deutliche Zuwächse verzeichnen können. Anhaltende Konsolidierung und Chancen im Private Banking und Wealth Management Der Markt für die Beratung und Verwaltung großer Privatvermögen ist anspruchsvoller und umkämpfter geworden. Größere Institute sind hierbei gezwungen, signifikant Kosten einzusparen und sich hinsichtlich Ihrer Kundenzielgruppen stark zu fokussieren. Der Kosten- und Margendruck bestimmt die anhaltende Konsolidierung im Private Banking und Wealth Management. Ehemalige Private Banking Kunden der großen Player des Segments mit Vermögen zwischen 1-5 Mio. EUR fallen im Zuge dessen oftmals Rationalisierungsmaßnahmen zum Opfer und können nicht weiter in gewohntem Umfang und/oder Qualität betreut werden. Diese Entwicklung führt zu Unzufriedenheit der Kundschaft und eröffnet Opportunitäten für kleinere Anbieter und freie Berater, die dank schlankerer Kostenstrukturen nach wie vor in der Lage sind, den erwarteten Betreuungsumfang und -qualität anzubieten. Immobilien weiter im Fokus Obgleich das Zinsniveau die Talsohle durchschritten haben sollte, haben selbst- und fremdgenutzte Immobilien eine anhaltend große Bedeutung beim langfristigen Vermögensaufbau. Die Nachfrage übersteigt nach wie vor deutlich das Angebot und der Bedarf an Wohnraum wird in der Breite nicht durch das Neubauvolumen gedeckt. Insofern sind sich die meisten Fachleute einig, dass Immobilieninvestitionen auch weiterhin in Kernlagen langfristig gute Investitionen darstellen. Laut „Vermögensbarometer 2018“ halten 54% der Deutschen die selbstgenutzte Immobilie für diesen Zweck am besten geeignet; das sind neun Prozentpunkte mehr als 2010. 27 % würden beim Vermögensaufbau auf eine fremdgenutzte Immobilie setzen. Deutschland bleibt allerdings im europäischen Vergleich mit einer Quote von 45% selbstgenutzter Immobilien nach wie vor Schlusslicht. Die im europäischen Vergleich moderaten Mietpreise und niedrige Eigentumsquoten versprechen in Deutschland deshalb auch weiterhin interessantes Absatzpotential. [1] Alle Daten der folgenden Beschreibung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden – wenn nicht anders kenntlich gemacht – dem Begleitmaterial zur Pressekonferenz des statistischen Bundesamts vom 11. Januar 2018 sowie Stellungnahmen des IWF im Januar 2018 entnommen. Obgleich erste Stimmen wahrnehmbar sind, die in besonders überhitzten Metropolregionen zumindest stagnierende Mietpreisentwicklungen festgestellt haben wollen, gehen wir weiterhin von großer Nachfrage im Bereich der Immobilienvermittlung aus. Versicherungsmarkt [2] Die Versicherungswirtschaft hält auch 2018 ihren Wachstumskurs bei. Die Branche rechnete über alle Sparten hinweg mit einem Beitragsplus von bis zu 2 Prozent. In der Schaden- und Unfallversicherung stiegen die Einnahmen um rund 3 Prozent und in der Lebensversicherung um 1,4%. Insgesamt verzeichneten die Versicherer ein Plus von 2,1 Prozent auf 202,2 Milliarden Euro. Mit einem moderaten Wachstum rechnet die Branche auch in 2019. Bei den Lebensversicherern und Pensionskassen stiegen die Prämieneinnahmen 2018 um rund 1,4 Prozent auf 91,9 Mrd. Euro. Mit 27,2 Milliarden Euro lief vor allem das Neugeschäft mit Einmalbeiträgen besser als erwartet (+3,7 Prozent). Die Einnahmen durch neu abgeschlossene Verträge mit laufenden Beiträgen stieg auf 5,3 Milliarden Euro (+1,9 Prozent). Die Stornoquote liegt bei 2,6 Prozent liegen. Angesichts der niedrigen Zinsen und der politischen Verunsicherung ist das Ergebnis der Lebensversicherer durchaus respektabel. Bei der Schaden- und Unfallversicherung wuchsen die Einnahmen wie im Vorjahr um 3,3 Prozent auf 70,6 Mrd. Euro. Die ausgezahlten Leistungen nahmen laut Hochrechnung um 6,8 Prozent auf 53,5 Milliarden Euro zu. Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung nahmen mehr als im Vorjahr – nämlich 1,7 Prozent – ein. Die Beitragseinnahmen stiegen damit auf 39,7 Mrd. Euro. 1.1.2 Unternehmensentwicklung Das Geschäftsjahr 2018 lässt sich als Jahr der Konsolidierung und Neuordnung beschreiben. Der Verlust einiger umsatzstarker Berater trug dazu ebenso bei wie die Unsicherheiten des Marktumfelds im Zuge der Einführung der MiFID II zu Jahresbeginn, die volatilen Kapitalmärkte im Jahresverlauf sowie die signifikanten Marktkorrekturen zum Jahresultimo. Dies zeigt sich unter anderem an niedrigeren Provisionserlösen als in den Vorjahren. Im Vergleich zum Vorjahr (VJ: 10.711 T€) sanken die Provisionserlöse vergleichsweise deutlich um 11% auf 9.547 T€ im Jahr 2018. Während die durchschnittliche Beraterproduktivität auch weiterhin auf einem hohen Niveau liegt, zeigte sich bei den Provisionserträgen ein gemischtes Bild. Während sich in der Wertpapiervermittlung mit 2.756 T€ (VJ: 2.561 T€) ein leichter Anstieg zu verzeichnen war, gingen die Bestandsprovisionen mit 2.018 T€ (VJ: 2.702 T€) merklich zurück. Die wiederkehrenden Umsatzerlöse aus Beratungsverträgen liegen mit 2.304 T€ immer noch auf einem hohen Niveau, blieben jedoch hinter dem Vorjahreswert zurück (VJ: 2.699 T€). Das Versicherungsgeschäft war mit 955 T€ (VJ: 1.086 T€) leicht rückläufig, während die (Immobiliar-)Darlehensvermittlung mit 224 T€ (VJ: 220 T€) das Vorjahresniveau halten konnte. Im Segment der Vermögensanlagen/AIFs war mit 651 T€ (VJ: 761T€) ebenfalls ein Umsatzrückgang zu verzeichnen. Im Immobiliensegment bewegte sich die Gesellschaft mit einem Umsatz von 368T€ (VJ: 426T€) knapp unter Vorjahresniveau, blieb jedoch wegen Verzögerungen einiger Immobilienprojekte mit vorliegenden Kundenreservierungen bedauerlicherweise deutlich unterhalb ihres Potenzials. Zudem haben sich im Rahmen der Einführung der MiFID II am 3.1.2018 erhebliche Unsicherheiten auf Kunden- und Beraterseite ergeben, die sich letztlich auch in den Geschäftszahlen nahezu aller Marktteilnehmer niederschlugen. Negative Effekte hieraus waren nicht nur an rückläufigem Umsatz, sondern auch auf (Investitions-)Kostenebene, vornehmlich in der IT und Geschäftsabwicklung, festzustellen. Die Gesellschaft hat Ihre Kapazitäten in 2018 insbesondere auf Wachstum und Innovation konzentriert. Neben zahlreicher regulatorisch getriebener Projekte (DSGVO, MiFID II, IDD,…) war in 2018 eine positive Entwicklung im Recruiting zu verzeichnen, die sich aller Voraussicht nach bereits in 2019 materialisieren wird. Per Ende 2018 waren 94 Finanzplaner (VJ: 104) für die Gesellschaft in der Kundenberatung tätig. Während insbesondere die IT Aufwendungen zu höheren Abschreibungen führten, reduzierten sich die Verwaltungsaufwendungen dank anhaltender Kostendisziplin deutlich um 324 T€ auf 1.781 T€ (VJ: 2.105 T€). [2] Alle Daten der folgenden Beschreibung des Marktes für Versicherungen wurden – wenn nicht anders kenntlich gemacht – der Internetseite des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) entnommen. 1.1.3 Gesamterträge Im Geschäftsjahr 2018 wurden Gesamterträge i.H.v. 9,89 Mio. EUR (Vorjahr: 11,01 Mio. EUR) erwirtschaftet. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Die wesentliche Ergebniskomponente unseres Geschäftsumsatzes sind die erzielten Provisionserträge aus der Vermittlung von Finanzinstrumenten an unsere Kunden. Die Vermittlungstätigkeit stellt den Geschäftsbereich des Unternehmens dar, in dem wir unsere Kernkompetenz konzentrieren. In diesem Rahmen werden auch Beratungsleistungen erbracht. Die erzielten Provisionserträge setzen sich wie folgt zusammen:
1.1.4 Kostenentwicklung Im Geschäftsjahr 2018 sind Gesamtkosten i.H.v. 9.82 Mio. EUR (VJ: 10,83 Mio. EUR) entstanden.
1.1.5 Ergebnisentwicklung Insgesamt ergibt sich für das Geschäftsjahr 2018 ein Jahresüberschuss i.H.v. 67 T€ (Vorjahr: 184 T€). 1.2 Lage zum Bilanzstichtag 1.2.1 Ertragslage Im Geschäftsjahr 2018 ergab sich ein Jahresüberschuss i.H.v. 67 T€. Im Verhältnis zu den erzielten Provisionserträgen ergibt sich im Geschäftsjahr eine Personalaufwandsquote i.H.v. 13,5 % (Vorjahr 11,2 %). Bezogen auf die Gesamterträge, liegt die Quote bei 13,0 % (Vorjahr 10,9 %). 1.2.2 Vermögensstruktur Die Vermögensstruktur der FiNUM.Private Finance AG, Berlin, stellt sich wie folgt dar:
1.2.3 Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur der FiNUM.Private Finance AG, Berlin, hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter verbessert. Die Eigenkapitalquote hat sich dabei auf rund 50 % erhöht.
1.2.4 Liquiditätslage Die verfügbaren liquiden Mittel zum 31.12.2018 betrugen 619 T€ (Vorjahr: 560 T€). Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft über einen Kontokorrentrahmen bei der UniCredit Bank AG, München, i.H.v. 300 T€. Die Provisionsansprüche der Finanzpartner an die FiNUM.Private Finance AG, Berlin, sind nach den vertraglichen Vereinbarungen erst an die Berater auszuzahlen, wenn die entsprechenden Provisionserträge (Forderungen an Kreditinstituten und Kunden) bei der Gesellschaft eingegangen sind. 1.2.5 Mitarbeiter Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 sind bundesweit insgesamt 93 (Vorjahr: 101) Finanzpartner als gebundene Vermittler für die FiNUM.Private Finance AG, Berlin, tätig. Von den 93 vertraglich gebundenen Vermittlern sind 22 Vermittler im Sinne einer reinen Haftungsdachanbindung bei der FiNUM.Private Finance AG, Berlin, tätig. Ferner bestand der Angestelltenvertrieb zum Jahresultimo aus 2 Beratern. Somit umfasste die Anzahl der vertrieblich und beratend Tätigen zum Jahresende 95 Personen. Im Backoffice sind zum Bilanzstichtag 15 fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt (14 Mitarbeiter in Vollzeit, 1 in Teilzeit. 2. Prognosebericht 2.1 Voraussichtliche Entwicklung der Ertragslage Das Marktumfeld für Finanzdienstleister bleibt auch in 2019 herausfordernd. Die Branche ist nach wie vor sehr heterogen und von großem Wettbewerbsdruck und Konsolidierungstendenzen gekennzeichnet. Zu den Anbietern zählen zahlreiche Banken, Versicherungen und freie Finanzvermittler, die ein sehr unterschiedliches Qualitätsniveau in der Beratung bieten. Als FiNUM begreifen wir die Konsolidierungs- und Auflösungstendenzen des Wettbewerbs nach wie vor als große Chance, um hochqualifizierte und erfahrene Berater für uns zu gewinnen. Dementsprechend intensiv gestalteten sich im Geschäftsjahr 2018 unsere Aktivitäten im Recruiting, die wir mit unverändertem Engagement auch in 2019 fortsetzen werden. Darüber hinaus wächst der Wettbewerbsdruck auf die gesamte Branche durch neue, innovative Marktteilnehmer (sogenannte „FinTechs“). Diese Entwicklungen greifen wir als Gesellschaft dahingehend auf, dass wir unsere Berater technisch am Puls der Zeit halten werden, so dass unsere Kunden im Rahmen der bestehenden Beratung nicht auf die Vorteile der FinTech Konkurrenz (hauptsächlich Kostenersparnis, Transparenzzugewinn sowie den Einsatz moderner Technologien) verzichten müssen, sich aber weiterhin auf eine qualitativ hochwertige Beratung und vor allem persönliche Betreuung verlassen können. Die Konsolidierungstendenzen des Marktes begreifen wir somit als Chance, anorganisch über gezielte Rekrutierungsmaßnahmen von Beratern unserer Wettbewerber zu wachsen. Das Anlegerverhalten ist und bleibt bei weiten Teilen der FiNUM Kunden durch Verunsicherung und mangelnde Anlagealternativen, die den Sicherheitswünschen der Anleger entsprechen, geprägt. An dieser Situation wird sich in 2019 spürbar nichts verändern, da die Niedrigzinspolitik der Notenbanken voraussichtlich weiter anhalten wird. Viele Anleger werden sich auch in 2019 eher passiv verhalten und lieber inflationsbereinigt einen Vermögensverlust in Kauf nehmen, als sich renditestärkeren aber auch risikoreicheren Anlagemöglichkeiten zu nähern. Wir werden weiterhin Überzeugungsarbeit bei unseren Kunden leisten, um dieser Haltung besonnen entgegenzuwirken. Denn mit dieser Grundhaltung stellen sich diese Anleger ein Stück weit gegen die Chancen, die sich nach Einschätzung vieler Experten in 2019 ergeben werden. Doch allein schon wegen der Vertrauenskrise der europäischen Union, der angespannten politischen Lage mit und in den USA sowie drohenden internationale Handelskrisen ist auch weiterhin mit volatilen Börsen zu rechnen, welche sich erfahrungsgemäß eher negativ auf das Anlegerverhalten auswirken könnten. Das niedrige Zinsniveau und die aus Sicht vieler Anleger fehlenden Anlagealternativen lassen ein Investment in Immobilien auch in 2019, trotz bereits deutlich gestiegener Preise, attraktiv erscheinen. Insbesondere in den gesuchten Ballungszentren übersteigt die Nachfrage weiterhin das Angebot und wird zu einer weiteren Verteuerung der Kaufpreise führen. Für viele Kaufinteressenten ist dieser Aspekt eher zweitrangig, da der Kapitalerhalt und der Sicherheitsaspekt im Vordergrund stehen. Vor diesem Hintergrund rechnen wir auch in 2019 mit Chancen, den Immobilienumsatz spürbar auszubauen. In Kern bleibt festzuhalten, dass die Berater der FiNUM weiterhin sehr erfolgreich Kundenvermögen einwerben und die Gesellschaft ferner starken Fokus auf die Gewinnung neuer Berater der sich weiter konsolidierenden Bankenlandschaft legt. Festzuhalten bleibt, dass die Ertragslage der Gesellschaft mit knapp 900 Mio. EUR Assets auch weiterhin auf soliden Beinen steht. Vor diesem Hintergrund gehen wir für 2019 von einem normalisierten und verhalten positiven Geschäftsjahr in einem unverändert herausfordernden Marktumfeld aus. 2.2. Voraussichtliche Entwicklung der Vermögenslage Die Vermögenslage unserer Gesellschaft basiert nicht auf Werten (Beteiligungen, Wertpapiere), die von den Folgen der Finanzkrise negativ betroffen sein könnten. Somit sind hieraus keine außerordentlichen Abschreibungen und Wertminderungen zu erwarten. Bei der von uns prognostizierten Ertragslage ist von einer ausgeglichenen Entwicklung der Vermögenslage auszugehen. 2.3 Voraussichtliche Entwicklung der Finanzlage Die Liquiditätsausstattung des Unternehmens wurde unterjährig durch eine entsprechende Liquiditätsplanung und -steuerung begleitet und sichergestellt. Neben der Kreditlinie der HypoVereinsbank, München, in Höhe von weiterhin 300 T€, ist in 2019 kein zusätzlicher Liquiditätsbedarf von außen zu erwarten. Nachdem in 2019 keine Sondereffekte im Umfang der Vorjahre zu erwarten sind, ist mit einer soliden Liquiditätsbasis im Jahresverlauf zu rechnen. 2.4 Zusammenfassende Prognose 2.4.1 Finanzdienstleistungsbranche Die Finanzdienstleistungsbranche steckt weiterhin in einer strukturellen Krise, die von mangelndem Anlegervertrauen und der historisch niedrigen Zinspolitik geprägt ist. Weitere Verfehlungen großer Institute haben das Stimmungs- und Meinungsbild in der Politik und Öffentlichkeit negativ geprägt. Die Niedrigzinspolitik der Notenbanken wird sich auch in 2019 fortsetzen, obgleich die Talsohle durchschritten scheint. Die vermeintlich sicheren Anlageformen wie Tages-, Spar- oder Festgeld bleiben weiterhin unattraktiv. Um einen Vermögenserhalt oder einen Vermögenszuwachs zu erzielen, müssen die Anleger bereit sein, ein höheres Risiko in alternativen Asset-Klassen einzugehen. Die guten wirtschaftlichen Aussichten in Deutschland und die Notwendigkeit, die persönliche Altersvorsorge verstärkt in den Fokus zu rücken, bieten unserer Ansicht nach weiterhin eine gute Grundlage für ein Jahr mit Chancen für die Anleger und ganzheitlich aufgestellte Beratungsunternehmen wie unseres. Die Wachstumschancen werden jedoch bereits seit einigen Jahren durch die sich stetig verschärfenden regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst. So bspw. die Erneuerung des Geldwäschegesetzes, die Umsetzung der MiFID II sowie der IDD. Als Folge wird der Beratungsprozess am Kunden immer umfangreicher und aufwändiger. Dies gilt gleichermaßen für die regulatorischen und administrativen Anforderungen an die Finanzdienstleistungsinstitute und den damit verbundenen Aufwand, insbesondere bei der Ressourcenbindung und den Kosten. Jüngste Gesetzesänderungen brachten fundamentale Auswirkungen auf Geschäftsorganisation und IT-Prozesse mit sich, welche nicht nur zu ressourcenintensiven Projekten mit einmalige Aufwendungen und Investitionen, sondern meist auch zu laufend höheren Kosten führen. Grundsätzlich sehen wir diese Entwicklungen positiv, da sie auf qualitative Verbesserungen bei der Erbringung von Finanzdienstleistungsgeschäften abzielen. Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Verfehlungen einiger Marktteilnehmer wurde die Notwendigkeit entsprechender rechtlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen nochmals verdeutlicht. Der entscheidende Hebel, dies haben diese negativen Beispiele nochmals gezeigt, liegt unseres Erachtens jedoch nicht in der Anzahl der Maßnahmen und Regelungen, sondern vielmehr in der Anwendung und möglichst frühzeitigen Risikoprävention. Finanzdienstleister müssen sich den veränderten Rahmenbedingungen kontinuierlich und flexibel anpassen. Allerdings werden die Handlungsspielräume zunehmend enger. Parallel müssen die Unternehmen mit einer steigenden Kostenquote kämpfen, da die erhöhten aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen vielfältige Zusatzinvestitionen u.a. in IT- und Risikomanagement erfordern. Wir sehen uns für die anstehenden Herausforderungen gut positioniert und werden die kontinuierlichen Veränderungsprozesse aktiv begleiten. Wir begreifen die gesetzlichen Anforderungen jeweils als Chance, möglichst jede Prozessveränderung mit einer Prozessverbesserung und ggf. -automatisierung zu kombinieren. 2.4.2 Chancen der künftigen Entwicklung Die Vorzeichen für eine positive Entwicklung stehen für 2019 gut. Das Geschäftsmodell der FiNUM basiert auf einem breit diversifizierten Beratungsansatz. Dadurch ist es uns möglich, die Ertragsstruktur auf unterschiedliche Produktsparten zu verteilen. Unsere klare Fokussierung auf die Kernkompetenz der ganzheitlichen Betreuung vermögender Privatkunden mit einem Schwerpunkt im Kapitalanlagebereich macht die FiNUM zudem attraktiv für weitere Berater. Unsere Ressourcen allokieren wir künftig noch konsequenter auf die Primärerfolgsfaktoren für unser Geschäftsmodell d.h. die laufende Qualifizierung unserer Berater, der Gewinnung neuer Berater, der laufenden Professionalisierung unserer Technik, dem weiteren Ausbau der Risikosteuerung, der Risikoprävention und der Motivation unserer Mitarbeiter. Höchstmögliche Qualität in der Geschäftsabwicklung sowie die Erschließung neuer Kundensegmente sind weitere wesentliche Bestandteile unserer Geschäftsstrategie. Wir werden weiterhin alle externen und internen Leistungsbestandteile unseres Geschäftsmodells hinsichtlich Qualität, Wertbeitrag und Wirkungsgrad überprüfen. Dies ist Basis für die erfolgreiche Weiterentwicklung unseres Unternehmens und für schnelle zielgerichtete Entscheidungen bei möglichen Handlungsfeldern oder sich bietenden Opportunitäten. Mit unserer Kundenbasis von knapp 16.000 Kunden und einem betreuten Kundenvermögen von inzwischen mehr als 850 Mio. EUR Wertpapierbestand und knapp 100 Beratern in Deutschland haben wir uns eine gute Ausgangsbasis geschaffen, um bei der permanenten Umverteilung von Marktanteilen eine aktive und bestimmende Rolle zu übernehmen. 2.4.3 Risiken der künftigen Entwicklung Trotz unserer internen Kontrollsysteme können unter bestimmten Bedingungen Ereignisse oder Entwicklungen eintreten, welche existenzbedrohende Folgen für unser Unternehmen haben könnten. Dies könnte durch einen signifikanten Rückgang der Erträge, den Abgang einer größeren Gruppe von Beratern oder durch Rechts- und Haftungsrisiken ausgelöst werden. Grundlegende Risiken für die gesamte Finanzdienstleistungsbranche ergeben sich aus der allgemeinen Kapitalmarktentwicklung und den damit verbundenen Auswirkungen auf das Anlegerverhalten der Kunden. Diese können auch weiterhin zusätzliche und in ihren Auswirkungen nur schwer kalkulierbare Effekte auslösen: a) Schwierigere Kundengewinnung, geringeres Geschäftsaufkommen, mangelndes Anlegervertrauen, verstärkter Wettbewerb um Berater und deren Kundenbestände können die Ergebnisentwicklung auch im Jahr 2019 negativ beeinflussen. Eine kurzfristige Kompensation über andere Ertragsquellen und/oder Kosteneinsparungen wäre nicht möglich. Die geplanten Wachstumszahlen könnten nicht erreicht werden. b) Die mangelnde Stabilität des Euro und die damit verbundenen Wechselkursschwankungen können, gepaart mit internationalen Handels- und Zollkonflikten zu einer negativen Rückkopplung bei den exportstarken Unternehmen führen. Dieses Negativszenario hätte Auswirkungen auf Aktienkurs- und Marktentwicklungen und hätte damit auch negative Folgen für unser Unternehmen. c) Die bereits geltenden Regulierungen und Vorschriften haben längst zu einer deutlichen Verringerung der Produktivzeiten der Berater geführt. Weitere Regularien und Vorgaben können bei einer davon ausgelösten Überregulierung zu einer weiteren Kapazitätsbindung führen, was sich negativ auf die Geschäftspotentiale, Motivation der Berater und die Ergebnisentwicklung auswirken könnte. d) Weitere Konsequenzen werden sich für die Qualität der Beratung, den Umfang der Aufklärung über Finanzinstrumente, die Qualifikation unserer Mitarbeiter, Produkt- und Strategieauswahl, Intensität der Überwachung etc. ergeben. Als bereits konkretisierte Beispiele sind die Regelungen zu Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), Compliance (MaComp), IT (BAIT) und interne Kontrollsysteme sowie der Datenschutz und Geldwäscheprävention, zu nennen. Aus diesen Maßnahmen sind bereits heute Kostensteigerungen entstanden, welche sich mittelfristig noch weiter erhöhen dürften. e) Art und Form von Vergütungsmodellen im Vertrieb bzw. für den Berater können zu spürbaren Veränderungen führen. Sollte die provisionsbasierte Beratung künftig noch stärker reglementiert werden, hätte dies signifikante Auswirkungen auch für unser Unternehmen. Wir arbeiten seit Jahren erfolgreich daran, strategisch die Vergütung von Produktprovisionen des Produktanbieters in Richtung von direkten Entgeltvereinbarungen mit Kunden zu verschieben, aber die Folge könnten dennoch – zumindest temporär – Ertragseinbußen sein. f) Die Finanzkrise hat aufgrund ihrer Auswirkungen auf die Kursentwicklung und Performance von verschiedenen Kapitalanlagen teilweise zu großer Enttäuschung und Unmut auf Seiten der Anleger geführt. Medien, Verbraucherschützer und sogenannte Anlegerschutzanwälte forcieren seit geraumer Zeit die Beschwerde- bzw. Klagebereitschaft. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung teilweise einseitig zu Lasten der Finanzdienstleistungsunternehmen argumentiert. Die geltenden Gesetze und Regularien sind sehr weitreichend und umfassend, allerdings bestehen teilweise noch Interpretationsspielräume, welche im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung ein latentes Risikopotenzial mit sich bringen. Aktuell zeigt das Trendbarometer hinsichtlich der Klagehäufigkeit, dem sich die Gesellschaft ausgesetzt sieht, wieder nach unten. Das Risiko aus klagebedingten Inanspruchnahmen ist grundsätzlich gering, da entsprechender Versicherungsschutz besteht und Klagen aufgrund der guten Dokumentationssituation regelmäßig abgewiesen werden. Die Gesellschaft war in der Vergangenheit jedoch in Verfahren unterlegen, die nicht versicherbar waren. Es besteht das Risiko, dass „Nachahmer“, also Kunden, die das gleiche Produkt erworben hatten, ebenfalls die Gesellschaft auf Schadensersatz verklagen wollen. Aber auch hier gilt, wie in allen Verfahren, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, dass jede Entscheidung eine Einzelfallentscheidung ist und die Gesellschaft mit ihrer grundsätzlich angenommenen Unterliegensquote und ihrer Vorsorge diesbezüglich dem Risiko ausreichend begegnet. g) Schließlich werden sich infolge der Konsolidierung auf dem Finanzsektor das Konkurrenzverhalten der Banken, die gesamte Kapitalmarktstruktur, das Markt- und Geschäftsumfeld und damit die Bedingungen für unser Wachstum ändern. Daraus können sowohl Risiken als auch Chancen für uns erwachsen. Insgesamt sind weiterhin tiefgreifende Veränderungen auf dem Finanzsektor, härter werdende Bedingungen unseres Marktumfeldes sowie höhere Anforderungen an unsere Geschäftstätigkeit zu erwarten. Mit Auswirkungen auf die künftige Entwicklung unseres Unternehmens muss gerechnet werden. 3. Risikobericht Die Gesellschaft verfügt gemäß § 25a Abs. 1 KWG über ein angemessenes System zur Risikosteuerung und Risikoüberwachung. Die Geschäftsleitung hat eine Geschäftsstrategie und eine dazu konsistente Risikostrategie festgelegt. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Festlegung und die Sorge für die Umsetzung der Strategien dabei bei der Geschäftsleitung und ist nicht delegierbar. Die Details der Risikostrategie werden im Risikohandbuch der Gesellschaft festgehalten. Die Geschäftsleitung überprüft ihre Strategien jährlich und passt diese gegebenenfalls an. Die Inhalte sowie Änderungen der Risikostrategie werden – gegebenenfalls zusammen mit der Geschäftsstrategie – innerhalb der Gesellschaft in geeigneter Weise kommuniziert, um ein angemessenes Risikobewusstsein zu schaffen. Die Gesellschaft ist im Rahmen des Risikomanagementprozesses bestrebt, das Risiko auf ein Minimum zu reduzieren. Eine frühzeitige Identifikation und die Einleitung von Maßnahmen zur Bewältigung von Risiken stellen hierfür einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die Gesellschaft dar. 3.1 Maßnahmen zur Umsetzung der Risikostrategie Der installierte Risikomanagementprozess umfasst eine systematische und kontinuierliche Auseinandersetzung mit den unternehmerischen Risikopotenzialen. Er beginnt mit der Identifikation der Risiken und führt über deren Messung und Bewertung, Steuerung und Kontrolle bis hin zur laufenden Überwachung der Risiken. Somit wird ein Risikomanagementsystem vorgehalten, das die wesentlichen Risikoarten transparent darstellt. Das Risikomanagementsystem hat den Anspruch, alle (vorhersehbaren) Risiken zu managen, über die Risiken zu berichten bzw. die Geschäftsleitung bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen. 3.2 Risikoidentifikation Nur Risiken, die identifiziert wurden, können bewertet, gesteuert und überwacht werden. Allgemein wird unter Risiko ein Ereignis mit der Möglichkeit einer negativen Auswirkung verstanden, definiert als Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses und dessen potenzieller Schadenshöhe – sowohl hinsichtlich eines materiellen als auch eines immateriellen Schadens. Die ständige Sensibilisierung der gesamten Gesellschaft und ihrer Mitarbeiter für ihre jeweilige Tätigkeit und den jeweiligen Verantwortungsbereich mit der entsprechenden Berichtsverpflichtung ermöglicht eine frühzeitige Erkennung. Unangekündigte Kontrollen gewährleisten eine effektive Identifikation. 3.3 Relevante Risikoarten Hauptrisiken der Gesellschaft, sofern sie nicht schon unter 2.4.3. beschreiben sind, geben die MaRisk und der Geschäftsbetrieb vor. Dazu zählen Adressausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken und sonstige Risiken. Marktpreisrisiken hat die Gesellschaft nicht, da sie weder Handels- noch Anlagenbestände hält. 3.4 Risikobewertung In einem weiteren Schritt werden die identifizierten Risiken einer Bewertung unterzogen. Dazu werden die identifizierten Risiken einer Bewertung und Kategorisierung unterzogen. Dies erfolgt im Sinne einer Ampellogik in „niedrige“, „mittlere“ sowie „hohe“ Risiken. Risiken können dabei bei einer Folgebewertung einer variierenden Bewertung unterzogen sein, beispielsweise, wenn in laufenden Gesetzgebungsverfahren einzelne Regelungen sich zu Gunsten oder Ungunsten des Geschäftsmodells herauskristallisieren. 3.5 Risikosteuerung Im dritten Schritt des Risikomanagement-Prozesses werden, unter Berücksichtigung des Risikogehalts der identifizierten und bewerteten Risiken, risikopolitische Maßnahmen bzw. Risikosteuerungsstrategien, wie im Handbuch beschrieben, definiert. Mit den Instrumenten Risikovermeidung, Risikoüberwälzung und Risikoakzeptanz für die niedrigen Risiken steuert die Gesellschaft ihre Risiken. Sofern ein hohes wesentliches Risiko identifiziert ist, versucht die Gesellschaft dieses durch geeignete Gegenmaßnahmen sofort abzustellen. 3.6 Risikotragfähigkeit Wesentliches und wichtigstes Werkzeug zur Umsetzung des Risikomanagements bei der Gesellschaft ist die Berechnung der Risikotragfähigkeit auf Liquidationsbasis. Die Risikotragfähigkeitsberechnung ermittelt, ob wesentlichen Risiken der Gesellschaft durch die vorhandene Risikodeckungsmasse (tatsächlich verfügbares Kapital zur Risikoabsicherung) laufend abgedeckt sind. Zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit hat die Gesellschaft im ersten Schritt das Risikokapital (abgeleitet aus dem Gesamtrisikodeckungspotenzial) und das Gesamtrisikopotenzial bestimmt. Im zweiten Schritt wird das zur Verfügung stehende Risikokapital dem Gesamtrisikopotenzial gegenübergestellt. Aus der Auslastung des Risikodeckungspotenzials (RDP) und unter Zuhilfenahme des korrespondierenden Limitsystems kann die Geschäftsleitung und das Aufsichtsorgan laufend erkennen, welche Risiken mit welcher Bedeutung für die Gesellschaft aktuell bestehen. Zum 31.12.2018 war für jeden Risikobereich auskömmliches RDP vorhanden. 4. Abhängigkeitsbericht Der Vorstand der FiNUM.Private Finance AG, Berlin, hat gem. § 312 HGB einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen aufgestellt und folgende Schlusserklärung zur Beurteilung aller berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen abgegeben: „Schlusserklärung Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen.“
Berlin, 31. Mai 2019 Ralph Konrad, Vorstand BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Angaben zur Form der Darstellung und zur Gliederung Die FiNUM.Private Finance AG, Berlin, ist ein Finanzdienstleistungsinstitut i. S. d. § 1 Abs. 1a KWG und hat gem. § 340 Abs. 4 HGB die ergänzenden Vorschriften zur Rechnungslegung von Kreditinstituten anzuwenden. Unabhängig von Größe und Rechtsform haben Rechnungslegung und Jahresabschluss den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften zu entsprechen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes, des Kreditwesengesetzes und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in Formblatt 1 der RechKredV bezeichneten Positionen sind gesondert und in der vorgeschriebenen Form ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, die in Formblatt 3 der RechKredV bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Grundsätze Bilanzierung und Bewertung erfolgten gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie 340 ff. HGB i.V. m. Abschn. 2 bis 4 RechKredV. Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sind nicht vorgekommen. Fremdwährungsposten sind nicht enthalten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben gegenüber dem Vorjahr keine Änderung erfahren. 2. Barreserven und Forderungen Die Barreserve (Kassenbestand) zum Bilanzstichtag ist mit dem Nominalwert angesetzt. Forderungen gegenüber Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Forderungsverluste sind nicht eingetreten. Forderungen gegenüber Kunden sind mit ihrem Nennbetrag bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Bis zum Bilanzstichtag eingetretene Forderungsverluste sind direkt abgeschrieben worden.Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Einzelwertberichtigungen für erkennbare Ausfallrisiken vorgenommen. 3. Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (Software, Lizenzen und Kundenstamm) sowie Sachanlagen wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, aktiviert. Die Anschaffungskosten wurden gem. § 255 Abs. 1 HGB ermittelt. Herstellungskosten für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nicht angefallen. Planmäßige Abschreibungen erfolgten gem. § 253 Abs. 3 HGB linear und zeitanteilig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht vorzunehmen, da außergewöhnliche Wertminderungen zum Bilanzstichtag nicht eingetreten sind. Wertaufholungen gem. § 253 Abs. 5 HGB waren nicht vorzunehmen. Die im Geschäftsjahr angeschafften, geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als € 250,00 bis zu € 800,00 wurden gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG unter entsprechender Wahlrechtsausübung im Berichtsjahr direkt abgeschrieben. Von der Bildung eines Sammelpostens gemäß § 6 Abs. 2a EStG wurde im Berichtsjahr kein Gebrauch gemacht. 4. Sonstige Vermögensgegenstände und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Bis zum Bilanzstichtag eingetretene Forderungsverluste sind direkt abgeschrieben worden. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 Abs. 1 i.V. m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB entsprechend der Verursachung der Aufwendungen gebildet. Sie enthalten vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben, die erst nach dem Bilanzstichtag als Aufwand zu erfassen sind. 5. Verbindlichkeiten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Es existieren keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind. Passive Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 250 Abs. 2 i.V. m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB werden entsprechend der Realisierung der Erträge gebildet. Sie enthalten vor dem Bilanzstichtag zugeflossene Einnahmen, die erst nach dem Stichtag als Ertrag zu erfassen sind. 6. Rückstellungen Rückstellungen wurden gem. § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Der Wertansatz erfolgte gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Rückstellungen decken alle wesentlichen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten ab. 7. Eigenkapital Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert und setzt sich aus dem gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage und dem Bilanzgewinn zusammen. Sonderposten mit Rücklageanteil, Genussrechtskapital oder Kapital aus Einlagen stiller Gesellschafter sind nicht vorhanden. 8. Latente Steuern Von dem Wahlrecht gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zur Aktivierung der aktiven latenten Steuern wurde kein Gebrauch gemacht. Die Bildung passiver latenter Steuern war nicht erforderlich. C. Erläuterung zur Bilanz Bei den Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von T€ 2.297 (Vj. T€ 1.963) handelt es sich im Wesentlichen um Guthaben eines Kontokorrentkontos in Höhe von T€ 619 (Vj. T€ 560) sowie Provisionsforderungen aus dem Vermittlungsgeschäft in Höhe von T€ 1.678 (Vj. T€ 1.402). In den Forderungen an Kunden in Höhe von T€ 1.397 (Vj. T€ 2.102) sind Forderungen an verbundene Unternehmen über T€ 203 (Vj. T€ 610) enthalten. Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen eine Beteiligung an der FVV GmbH, Wiesbaden. Die FVV GmbH ist eine 100 %-ige Tochter mit einem Stammkapital über T€ 25. Die Entwicklung des Anlagevermögensist dem als Anlage beigefügten Anlagegitter zu entnehmen. Ein seit dem Jahr 2011 bestehender Kundenstamm mit einem Buchwert zum 31.12.2018 von T€ 378 (Vj. T€ 425) wird aufgrund seines geschäftswertbildenden Charakters über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahre abgeschrieben. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen u.a. titulierte Rückforderungsansprüche gegenüber ausgeschiedenen Beratern in Höhe von T€ 87 (Vj. T€ 93). Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 612 (Vj. T€ 795) betreffen hauptsächlich Provisionsverbindlichkeiten gegenüber Finanzberatern in Höhe von T€ 284 (Vj. T€ 366) sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 43 (Vj. T€ 15). Unter den Rückstellungen befinden sich Verpflichtungen für Pensionen in Höhe von T€ 317 (Vj. 296 T€). Demgegenüber existieren Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe. Der Ausweis in der Handelsbilanz erfolgt gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HS 1 HGB saldiert. Die Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten T€ 48 (Vj. T€ 33) hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Eine Übersicht über die Entwicklung der Rückstellungen in der FiNUM.Private Finance AG liegt dem Anhang als Anlage bei. Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 66.590,00 und ist eingeteilt in 13.318 auf den Namen lautende, vinkulierte, nennbetragslose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von € 5,00 je Stückaktie. Alle Aktien haben gleiche Stimm- und Gewinnbezugsrechte. Genussrechte wurden nicht ausgegeben. Die Fristengliederung bestimmter Bilanzposten nach Restlaufzeiten gemäß § 9 RechKredV ist in einer Übersicht dem Anhang als Anlage beigefügt. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren entsprechend Formblatt 3 der RechKredV erstellt. Die Provisionserträge in Höhe von T€ 9.547 (Vj. T€ 10.711) sind gegenüber dem Vorjahr um 11% gesunken. Die Provisionsaufwendungen in Höhe von T€ 6.538 (Vj. T€ 7.316) ergeben sich größtenteils aus dem Vermittlungsgeschäft von Finanzanlagen, AIF, Versicherungen sowie aus Beratungsleistungen. Da es sich hierbei fast ausschließlich um Provisionen aus inländischen Geschäften handelt, ist eine Aufteilung nach geografischen Märkten nicht erforderlich. Die anderen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von T€ 1.781 sind im Vergleich zum Vorjahr (Vj. T€ 2.105) um T€ 324 gesunken. Das Ergebnis wurde im Geschäftsjahr nicht durch Einstellungen in oder Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil oder durch außerordentliche Erträge oder Aufwendungen beeinflusst. Die sonstigen Steuern betreffen Umsatzsteuern für Vorjahre und stellen damit periodenfremde Erträge dar. E. Sonstige Angaben 1. Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2018 ermittelt sich wie folgt:
Gem. § 170 Abs. 2 AktG legt der Vorstand folgenden Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns vor:
2. Sonstige Pflichtangaben Zusammensetzung der Organe: Die Vorstände der Gesellschaft sind: Ralph Konrad, Vorstand Finanzen der JDC Group AG, Mainz (Vorstand) Dr. Sebastian Grabmaier, Rechtsanwalt, Grünwald (Vorstand bis 31.01.2019). Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Vorschüsse und Kredite an Vorstandsmitglieder wurden nicht gewährt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern und setzte sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen: Jens Harig, selbständiger Unternehmer (Aufsichtsratsvorsitzender ab 27.03.2018) Claus Quahl, selbständiger Unternehmer (Aufsichtsratsvorsitzender bis 25.02.2018) Jörg Keimer, Justiziar (stellvertr. Aufsichtsratsvorsitzender ab 27.03.2018) Emmerich Kretzenbacher, Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsprüfer (ab 21.03.2018). Der Aufsichtsrat hat keine Bezüge im Geschäftsjahr 2018 erhalten. Vorschüsse und Kredite an Aufsichtsratsmitglieder wurden nicht gewährt. Insgesamt waren zum Bilanzstichtag 17 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt. Die FiNUM.Private Finance AG, Berlin, ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Nummer HRB 92036 gemeldet. Die Gesellschaft hielt im Geschäftsjahr 2018 und zum Bilanzstichtag 31.12.2018 eine 100 %-ige Beteiligung an der FVV GmbH, Wiesbaden, mit einem Stammkapital von T€ 25. Die FVV GmbH weist zum 31.12.2018 einen Jahresüberschuss in Höhe von T€ 0 auf; das Eigenkapital beträgt T€ 3. Die FiNUM.Private Finance AG, Berlin, ist eine 100 %-ige Tochter der FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wiesbaden, die wiederum zu 100 % eine Tochter der JDC Group AG, Wiesbaden, ist. Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 der FiNUM.Private Finance AG, Berlin, wird in den Konzernabschluss der JDC Group AG, Wiesbaden, (eingetragen im Amtsgericht Wiesbaden unter der Nummer HRB 22030) einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt wird. Das Honorar des Abschlussprüfers (Nettobetrag) gemäß § 285 Nr. 17 HGB für das Geschäftsjahr 2018 beträgt insgesamt T€ 22 (Vj. T€ 22) und entfällt auf die Jahresabschlussprüfung. Vorschüsse und Kredite i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV wurden durch die Gesellschaft nicht gewährt. Haftungsverhältnisse wurden nicht eingegangen. Es wurden keine Dienstleistungen für Dritte für Vermittlung und Verwaltung getätigt. Termingeschäfte sind nicht getätigt worden. Die Zahlungsverpflichtungen für die Folgejahre aus Miet- und Leasingverpflichtungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 1.020 (Vj. T€ 1.217). Es sind keine angabepflichtigen Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind. Der Abschluss des Geschäftsjahres wird beim elektronischen Bundesanzeiger in Bonn offengelegt. Der Vorjahresabschluss der FiNUM.Private Finance AG, Berlin, wurde am 06.08.2018 zur Veröffentlichung gemäß § 325 HGB beim elektronischen Bundesanzeiger fristgemäß eingereicht.
Berlin, 31. Mai 2019 FiNUM.Private Finance AG gez. Ralph Konrad, Vorstand Anlagenspiegel
Rückstellungsspiegel
Fristengliederung
Der vorstehende und zur Offenlegung nach § 325 HGB bestimmte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 sowie der Lagebericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem Jahresabschluss und Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die FiNUM.Private Finance AG, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FiNUM.Private Finance AG, Berlin, – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FiNUM.Private Finance AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse – entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2018 und – vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus – identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. – gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. – beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. – ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. – beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. – beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. – führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, 31. Mai 2019 Dr. Merschmeier + Partner GmbH Jäger, Wirtschaftsprüfer Kortbuß, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde am 28.06.2019 festgestellt. Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Jahr 2018 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen, die Geschäftsführung der Gesellschaft laufend überwacht und darüber hinaus bei wichtigen Einzelfragen beratend mitgewirkt. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in den jeweiligen Sitzungen und anhand regelmäßiger mündlicher und schriftlicher Berichte über die Lage der Gesellschaft und den Gang der Geschäfte sowie über bedeutende Geschäftsvorfälle informiert. Der Aufsichtsrat hat diese entgegengenommen und behandelt. Das Aufsichtsratsplenum hielt im vergangenen Geschäftsjahr vier Präsenzsitzungen (27.3., 21.6., 17.9. und 11.12.2018) ab. Mitglieder des Aufsichtsrats waren zum 31. Dezember 2018 die Herren Jens Harig, Jörg Keimer und Emmerich Kretzenbacher. Im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 21.3.2018 wurde Herr Emmerich Kretzenbacher als neues Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung vom 27.3.2018 wurde Herr Jens Harig zum Vorsitzenden und Herr Jörg Keimer zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der Jahresabschluss unter Einschluss der Buchführung und des Lageberichtes wurde durch die zum Abschlussprüfer gewählte Dr. Merschmeier + Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) gemäß § 312 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2018 wurde zusammen mit dem hierzu vom Abschlussprüfer erstatteten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 AktG erteilt: „Aufgrund des Prüfungsergebnisses haben wir den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen: Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.“ Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers seinerseits geprüft. Der Aufsichtsrat gelangte zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht – wie auch die von dem Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst – den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und hat sich dabei auch davon vergewissert, dass der Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt und notwendige Vorkehrungen zur Erfassung der berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte für Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts sind bei dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstands und stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Allen Mitgliedern des Aufsichtsrates haben der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vorgelegen. Vorstand und Aufsichtsrat bringen auf der Hauptversammlung die Beschlussvorlage ein, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2018 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an der Beratung des Jahresabschlusses und in der Aufsichtsratssitzung am 28.06.2019 teil und erläuterten die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2018, den Lagebericht und den Abhängigkeitsbericht seinerseits geprüft. Er schließt sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung an und billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 Absatz 2 des Aktiengesetzes festgestellt ist. Der Aufsichtsrat dankt allen Finanzplanern und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für ihren Einsatz im Geschäftsjahr 2018. Obgleich sich die Zusammensetzung der Geschäftsleitung im Berichtszeitraum nicht veränderte sei erwähnt, dass Dr. Sebastian Grabmaier per 1.2.2019 sein Mandat als Vorstand der Gesellschaft niederlegte. Herr Konrad hat die von Dr. Grabmaier verantworteten Ressorts übernommen und fungiert seither als alleiniger Vorstand des Instituts. Vorstand und Aufsichtsrat danken Herrn Dr. Grabmaier für seinen Einsatz für die FiNUM.Private Finance AG und wünschen ihm persönlich und geschäftlich weiterhin alles Gute und viel Erfolg. Berlin, den 28. Juni 2019 Für den Aufsichtsrat Jens Harig, Vorsitzender des Aufsichtsrats der FiNUM.Private Finance AG |
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