Der Fiskalpakt sorgt für schärfere Haushaltsvorgaben in den Bundesländern.
Demnach sollen sowohl Bund als auch Länder verpflichtet werden, für die Haushaltsjahre ab 2014 Obergrenzen für die Kreditaufnahme vorzulegen. Ebenso werden konkrete Pläne für den Abbau ihres „Strukturdefizits“ in dieser Zeit gefordert. Ebenso soll laut den Eckpunkten des Finanzministeriums für Länder, die in der Lage sind, schon 2012 ausgeglichene Haushalte ohne neue Kredite vorzulegen, beim Strukturdefizit ab 2014 eine Obergrenze von Null gelten.
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