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Flashback Lattmann: Blue planet Investments AG

qimono (CC0), Pixabay
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Die möglicherweise gleiche Masche des Alexander Lattmann

Folgende Ad-Hoc Finanznachricht wurde am 17.03.2023 von Alexander Lattmann, dem Vorstand der blueplanet Investments AG veröffentlich:

„Die blueplanet Investments AG (die „Gesellschaft“) kündigt hiermit an, dass sie in Kürze zu einer ausserordentlichen Gläubigerversammlung der grünen Wandelschuldverschreibung (ISIN: DE000A3H3F75 | WKN: A3H3F7) einladen wird. Auf dieser ausserordentlichen Gläubigerversammlung sollen einerseits Änderungen der Anleihebedingungen zur Abstimmung gestellt werden, andererseits über einen Antrag zweier Anleihegläubiger, einen gemeinsamen Vertreter für die Anleihegläubiger zu bestellen, entschieden werden.

Die vorläufige Tagesordnung sieht unter anderem Sanierungsbemühungen der Gesellschaft vor. Diese sind daher nötig geworden, dass (i) geführte Gespräche mit einem Investor im gesetzten Zeitrahmen leider noch nicht abgeschlossen werden konnten, (ii) sich Verschiebungen bei erwarteten Kapitalflüssen ergeben haben und (iii) sich zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich blueplanet water zusätzlicher Kapitalbedarf ergeben hat, sodass die Cashflows hierzu in der Gesellschaft verbleiben sollten, um diesen Geschäftsbereich als starke Einnahmequelle in relativ kurzer Zeit zu eröffnen, wodurch sich die Kapitalstruktur der Gesellschaft erheblich verbessern wird.

Die zur Abstimmung zu stellenden Änderungen der Anleihebedingungen sollen so zur Stärkung der Kapitalstruktur der Gesellschaft führen. Unter anderem wird die Tagesordnung folgende Punkte enthalten:

Änderung der Zinszahlungstermine von halbjährlich auf einmal jährlich – die nächste Zahlung wäre somit am 26. August 2023;

  1. Änderung der Bedingungen zur Möglichkeit einer einmaligen, zusätzlichen Wandlung auch ohne Börsengang in einem Zeitraum von 30 Tagen nach der beabsichtigten ausserordentlichen Anleihegläubigerversammlung unter Verzicht auf die bis dahin angelaufenen Zinsen;
  2. Änderung des Zinssatzes und einer damit einhergehenden einmaligen Sonderzahlung bei Endfälligkeit der Wandelschuldverschreibung.

All diese zu beschliessenden und von der Gesellschaft in anderen Belangen bereits umgesetzten oder in die Wege geleiteten Massnahmen sind durch äusserlich bedingten Zeitverzug der Finanzplanungen notwendig geworden und sollen der Stärkung der Kapitalstruktur der Gesellschaft dienen. Sie sind als notwendige Schritte zu betrachten, die Gesellschaft für die anstehenden positiven Entwicklungen in die Zukunft nachhaltig zu sanieren und damit auf ein sicheres Fundament zu stellen.

Die weiteren Details zu den Punkten der Tagesordnung können der Einladung, die in Kürze auf der Homepage der Gesellschaft und im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, entnommen werden.

blueplanet Investments AG

Alexander Lattmann

Vorstand“

Das erinnert uns frappierend an die Mitteilung der scy Beteiligungen AG vom 26.11.2018 (Ausschnitt):

„Ferner hat die Gläubigerversammlung am 19.11.2018 den Beschluss gefasst, die Wandelschuldverschreibung ISIN: DE000A1685R8 um zwei Jahre bis zum 20.11.2020 bei gleichzeitiger Senkung des jährlichen Zinssatzes um 7 Prozentpunkte auf 3,25% p.a. zu verlängern.“

Hauptgesellschafter der Gesellschaft war damals Alexander Lattmann und Vorstand war Volker Freys, heutiger Vorstand der insolventen ecabiotec AG.

Die ecabiotec AG war damals Tochtergesellschaft der scy Beteiligungen AG und wurde mit einer wundersamen Werterhöhung später auf die blueplanet investments AG übertragen.

Die scy Beteiligungen AG wurde später in die fastfinance 24 Holding AG umbenannt. Der heutige Aktienkurs dieser Gesellschaft (WKN A1PG50) also Stand 17.03.23 liegt bei EUR 0,0602.

Liegt bei der Vorgehensweise von Herrn Lattmann möglicherweise eine „bewährte“ Methode dahinter?

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