Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Flat GmbH keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Der BaFin liegen Informationen vor, wonach die Flat GmbH auf der Grundlage eines „Flat-Vertrags“ Gelder interessierter Anlegerinnen und Anleger entgegennimmt, deren unbedingte Rückzahlung sie verspricht. Tatsachen rechtfertigen daher die Annahme, dass die Flat GmbH unerlaubt Bankgeschäfte betreibt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
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