Ja, so könnte man die Meldung der BaFin sicherlich auch interpretieren. Das Thema „Nachrangdarlehen“ ist der BaFin und den Verbraucherschützern seit geraumer Zeit „ein Dorn im Auge“. Spätestens seit dem Zeitpunkt wo diese Form der Kapitalanlage „wie Pilze aus dem Boden schießen“. Nun kann man in der Verfügung der BaFin erstmals lesen Zitat:Die FLEXLIFE Capital AG, Oberhaching, bietet dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen z. B. aus Kapital-Lebensversicherungen und Bausparverträgen an, gegen das Versprechen, Zahlungen über mehrere Jahre auf der Grundlage einer FLC-Policen Nachranganleihe zu leisten. http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2014/vm_140307_flexlife.html?nn=2695838
Man darf gespannt sein, ob es weitere Verfügungen gegen Nachrangdarleheninitiatoren gibt in der Zukunft.
Kommentar hinterlassen