Startseite Allgemeines Flexlife Capital AG jetzt FLC meldet Insolvenz an
Allgemeines

Flexlife Capital AG jetzt FLC meldet Insolvenz an

Teilen

In dem Verfahren über den Antrag d. FLC Verwaltungs AG, Kybergstr. 61a, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Vertreter  Hagn Georg
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 181325 – Schuldnerin – Geschäftszweig: Versicherungsverträge  auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen –

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird am 14.10.2014   um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:   Rechtsanwalt Maximilian Breitling Rottmannstraße 11 a, 80333 München Telefon: +49(89)5427300
Telefax: +49(89)54273015  3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)   bis zum 15.12.2014 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.  Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung  über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines

Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100/101 (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens),  160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),  162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter  Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) 271  (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt  auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Donnerstag, 15.01.2015
09:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1., Infanteriestraße 5, Amtsgericht München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des gem.
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Donnerstag, 15.01.2015
09:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1., Infanteriestraße 5, Amtsgericht München

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28

Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Der Antrag ist am 11.08.2014 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 16.10.2014

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU vom: 12.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung...

Allgemeines

Deutschlands massive Krise – Ein Aufruf zum Umdenken

Deutschland steckt mitten in einer tiefgreifenden Krise, und es wird Zeit, dass...

Allgemeines

DEGAG Genussrechte-Vertrieb verklagen?

Wirtschaftskraft eines Vertrieblers Die Wirtschaftskraft eines Vertrieblers dürfte begrenzt sein. Allzu viele...