Florian Gölz: BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat Herrn Florian Gölz, Wiernsheim, mit Bescheid vom 8. Oktober 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln.
Herr Gölz schloss mit Anlegern Verträge über eine „Festzinsanlage“. Auf dieser Grundlage nahm er Gelder mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung an. Hierdurch betreibt Herr Gölz das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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