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FLORIN GmbH & Co. Immobilien KG – miese Bilanz

geralt (CC0), Pixabay
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FLORIN GmbH & Co. Immobilien KG

Eschborn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die FLORIN GmbH & Co. Immobilien KG

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der FLORIN GmbH & Co. Immobilien KG, Eschborn, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FLORIN GmbH & Co. Immobilien KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt, den 30. April 2021

Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Steffen Neuweiler, Wirtschaftsprüfer

Matthias Brinkmann, Wirtschaftsprüfer

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2019

der FLORIN GmbH & Co. Immobilien KG, Eschborn

AKTIVSEITE

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
1. Forderungen an Kunden 131.793,28 130.615,06
darunter: an Finanzdienstleistungsinstitute EUR 130.615,06 (Vj. EUR 202.783,78)
2. Leasingvermögen 5.024.650,00 5.207.050,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 8.493,41 1.346,26
4. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten 60.584,00 60.980,02
Summe der Aktiva 5.225.520,69 5.399.991,34

PASSIVSEITE

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 3.252.524,95 3.639.010,58
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.895.394,16 1.658.378,42
darunter: gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 4.532,24 0,00
4. Passive latente Steuern 63.084,00 53.422,00
5. Rückstellungen
a) andere Rückstellungen 9.985,34 5.991,34
6. Eigenkapital
a) Festkapital Kommanditisten 2.500,00 2.500,00
b) Gewinnanteile Komplementär 0,00 33.189,00
c) Bilanzverlust -63.084,00 -63.480,02
d) nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Vertustanteil Kommanditisten 60.584,00 0,00 60.980,02
Summe der Passiva 5.225.520,69 5.399.991,34

 

Eschborn, 9. Juli 2020

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zelt vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

2019 Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Leasingerträge 309.742,41 575.003,47
2. Leasingaufwendungen 0,00 309.742,41 150.873,07
3. Zinsaufwendungen 87.081,14 167.977,59
4. Provisionsaufwendungen 0,00 100,00
5. Sonstige betriebliche Erträge 37.122,72 37.186,72
6. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) andere Verwaltungsaufwendungen 42.056,95 1.300,00
7. Abschreibungen und Wertberichtigungen
a) auf Leasingvermögen 182.400,00 215.008,48
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 15.161,44 22.413,08
9. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 20.165,60 54.516,97
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -338,00 955,60
11. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 7 ausgewiesen 18.795,45 18.795,49
12. Jahresüberschuss 1.708,15 34.765,88
13. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 63.480,02 63.806,90
14. Vorabgewinn des Komplementärs 1.250,00 34.439,00
15. Verteilung des Jahresergebnisses auf die Gesellschafter 62,13 0,00
18. Bilanzverlust 63.084,00 63.480,02

 

Eschborn, 9. Juli 2020

Anhang zum 31.12.2019

der FLORIN GmbH & Co. Immobilien KG

Eschborn

– Allgemeine Angaben –

Die FLORIN GmbH & Co. Immobilien KG, im Folgenden KG oder Gesellschaft genannt, ist unter der Registernummer HRA 44100 beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen.

Der Jahresabschluss wird beim Bundesanzeiger eingereicht und dort veröffentlicht.

Die Gesellschaft verfügte über ihren Komplementär über eine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG zum Betreiben des Finanzierungsleasinggeschäfts als Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 10 KWG. Auf diese Erlaubnis hat die Gesellschaft mit Schreiben von 13. Mai 2019 an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verzichtet. Nach diesem Verzicht unterliegt die Gesellschaft grundsätzlich weiterhin den Vorschriften für Finanzdienstleistungsinstitute, solange der das Leasinggeschäft noch nicht abgewickelt ist (materielle Institutseigenschaft). Als Finanzdienstleistungsinstitut unterliegt die Gesellschaft somit der laufenden, jedoch eingeschränkten Aufsicht der BaFin und der Deutschen Bundesbank.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung RechKredV) sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt; es wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der §§ 340 ff. HGB i.V.m. der RechKredV angewendet.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform (Formblatt 3 RechKredV) gewählt.

– Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz –

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einzelnen Bilanzposten erfolgten nach den gleichen Grundsätzen wie im Jahresabschluss des Vorjahres.

Zum 31. Dezember 2019 ist die Gesellschaft bilanziell überschuldet. Der nicht durch Vermögenseinlagen der Kommanditisten gedeckte Verlustanteil ist durch den Substanzwert ausgeglichen. Aus diesem Grund wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern) bilanziert.

Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden sind zum Nennbetrag aktiviert. Die Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb von drei Monaten fällig.

Leasingvermögen

Die Entwicklung des Leasingvermögens im Geschäftsjahr ist im Anlagengitter dargestellt, das als Anlage 1 dem Anhang beigefügt ist.

Das Leasingvermögen ist mit den Anschaffungskosten, entsprechend seiner voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen betragen 3 % p.a. auf die Gebäude des Leasingvermögens.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag aktiviert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen aus einem Vorsteuererstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt Hofheim am Taunus in Höhe von EUR 6.699,01 (Vorjahr EUR 1.095,86), fällig innerhalb von drei Monaten und einem Anspruch aus der Gewerbesteuerabgrenzung gegenüber der Stadt Eschborn in Höhe von EUR 1.794,40 (Vorjahr EUR 250,40), fällig innerhalb von 3 Monaten bis ein Jahr.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden, Sonstige Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollständig durch die Eintragung von Buchgrundschulden und die Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus den Leasingverträgen besichert. Wir verweisen auf den Verbindlichkeitenspiegel, der als Anlage 2 dem Anhang beigefügt ist.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden entfallen vollumfänglich auf einen Gesellschafter.

Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen in Höhe von EUR 4.470,11 (Vorjahr EUR 0,00) aus einer Umsatzsteuerzahllast gegenüber dem Finanzamt Hofheim am Taunus.

Passive latente Steuern

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive latente Steuerlatenzen werden verrechnet.

Passive latente Steuern wurden für latente Gewerbesteuer in Höhe von EUR 63.084,00 (Vorjahr EUR 63.422,00) gebildet, die aus einer Rücklage gem. § 6b EStG resultiert. Die Berechnung erfolgte ursprünglich mit dem Hebesatz der Stadt Eschborn in Höhe von 280%, welcher sich ab dem 01.01.2016 auf 330% erhöht hat, was im Geschäftsjahr 2015 eine Anpassung der Rückstellung in Höhe von EUR 9.763,00 notwendig machte. Die Rückstellung wird linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingvertrages bis auf einen Restwert von EUR 60.718,00 (Vorjahr EUR 60.718,00) aufgelöst, d.h. der jährliche Auflösungsbetrag beträgt ab 01.01.2016 EUR 338,00. Die anfallende Gewerbesteuer wird gemäß den vertraglichen Vereinbarungen dem Kommanditisten II belastet.

Rückstellungen

Die anderen Rückstellungen werden nach den Vorschriften des Handelsrechts in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.

Diese beinhalten Kosten für die Abschlussprüfung, Kosten der Veröffentlichung im Bundesanzeiger und eine Rückstellung für Mietnebenkostenrückzahlungen,

Eigenkapital

Die Posten Eigenkapital und Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil haben sich wie folgt entwickelt:

Komplementär Kommanditisten Gesamt
EUR EUR EUR
Eigenkapital
Kapitalanteile
I. Festkapital
Stand 01.01.2019 /​31.12.2019 2.500,00 2.500,00
II. variables Kapital
Stand 01.01.2019 33.189,00 33.189,00
Zuweisung aus Jahresergebnis 1.250,00 1.250,00
Entnahmen – 34.439,00 – 34.439,00
Stand 31.12.2019 0,00 0,00
III. Verlustanteil
Stand 01.01.2019 – 63.480,02 -63.480,02
Zuweisung aus Jahresergebnis 396,02 396,02
– 63.084,00 – 63.084,00
davon nicht durch Festkapital gedeckt 60.584,00 60.584,00
– 2.500,00 – 2.500,00
Stand 31.12.2019 0,00 0,00
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
Stand 01.01.2019 – 60.980,02 – 60.980,02
Erhöhung /​ Verringerung 396,02 396,02
Stand 31.12.2019 – 60.584,00 -60.584,00

– Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung –

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Weiterbelastung bzw. Abgrenzung von Mietnebenkosten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten als Mietnebemkosten weiterbelastete Aufwendungen.

Steuern

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Gewerbesteuer für das abgelaufene Geschäftsjahr in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 1.293,60) und den Ertrag aus der Auflösung der latenten Steuerrückstellung von EUR 338,00 (Vorjahr EUR 338,00).

Jahresergebnis

Das Jahresergebnis wird gemäß Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern zugerechnet – siehe hierzu die Entwicklung der Posten Eigenkapital und Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil.

– Sonstige Angaben –

Der persönlich haftende Gesellschafter der KG ist:

Gesellschaftsname Sitz Gezeichnetes Kapital in EUR
FLORIN GmbH Eschborn 25.000,00

Die Geschäftsführung der FLORIN GmbH erfolgte durch:

Ian Lees, Bad Soden am Taunus, Vorstand, VR-LEASING Aktiengesellschaft, Eschborn (bis 18.04.2019)

Eckhard Blauhut, Frankfurt am Main, Diplom-Betriebswirt (ab 18.04.2019)

Gerrid Raupach, Friedrichsdorf, Diplom-Kaufmann (18.04.2019 bis 15.02.2020)

Dr. Clifford Tjok, Oberursel (Taunus), Diplom-Kaufmann, M.A. (18.04.2019 bis 15.02.2020)

Die Geschäftsführer haben von der Gesellschaft im Berichtsjahr keine Bezüge erhalten.

Die Gesellschaft hat weder einen Aufsichtsrat noch einen Beirat.

Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal.

Die Besorgung der Geschäfte erfolgte vertragsgemäß durch die VR-IMMOBILIEN-LEASING GmbH, Eschborn.

Im Geschäftsjahr wurden keine marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen vorgenommen.

Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für Abschlussprüfungsleistungen EUR 6.650,00.

Nachtragsbericht

Es ist geplant, die in der Gesellschaft vorhandenen Objekte zum 31.12.2020 mindestens zum Restbuchwert an den Leasingnehmer zu veräußern und beide Leasingsverträge vorzeitig aufzuheben. Im Anschluss daran soll die Gesellschaft aufgelöst werden.

 

Eschborn, den 9. Juli 2020

FLORIN GmbH

Eckhard Blauhut

Anlagengitter zum 31.12.2019

FLORIN GmbH & Co. Immobilien KG, Eschborn

Leasingvermögen Anschaffungs-/​ Herstellungskosten 01.01.2018 Zugänge Zuschreibungen Umbuchungen +/​ J. Abgänge
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 7.060.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamt 7.060.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Leasingvermögen Anschaffungs-/​ Herstellungskosten 31.12.2019 Kumulierte Abschreibungen 01.01.2019 Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge kumulierte Abschreibungen Kumulierte Abschreibungen 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 7.060.000,00 1.852.950,00 182.400,00 0,00 2.035.350,00
Gesamt 7.060.000,00 1.852.950,00 182.400,00 0,00 2.035.350,00
Leasingvermögen Buchwerte 31.12.2019 Buchwerte 01.01.2019
EUR EUR
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 5.024.650,00 5.207.050,00
Gesamt 5.024.650,00 5.207.050,00

Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2019

FLORIN GmbH & Co. Immobilien KG, Eschborn

Verbindlichkeiten Betrag zum 31.12.2019 davon mit einer Restlaufzeit von besicherte Beträge
bis 3 Monate 3 Monate bis 1 Jahr 1 – 5 Jahre über 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
gegenüber Kreditinstituten 3.252.524,95 230.382,29 324.683,65 1.819.411,99 878.047,02 3.252.524,95
(Vj.: 3.639.010,58) (Vj.: 191.718,03) (Vj.: 308.504,39) (Vj.: 1.762.238,08) (Vj.: 1.376.550,08) (Vj.: 3.639.010,58)
gegenüber Kunden 1.895.394,16 8.721,88 26.494,07 149.977,80 1.710.200,41
(Vj.: 1.658.378,42) (Vj.: 7.726,47) (Vj.: 23.734,29) (Vj.: 141.808,74) (Vj.: 1.485.108,92)
sonstige Verbindlichkeiten 4.532,24 4.532,24
(Vj.: 0,00) (Vj.: 0,00)
Summe Verbindlichkeiten 5.152.451,35 243.636,41 351.177,72 1.969.389,79 2.588.247,43 3.252.624,95

FLORIN GmbH & Co. Immobilien KG, Eschborn

Lagebericht 2019

1 Grundlagen der Gesellschaft

Geschäftsmodell und Strategie

Gegenstand der FLORIN GmbH & Co. Immobilien KG (FLORIN KG bzw. Gesellschaft) ist der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Bebauung und Vermietung, insbesondere im Wege des Immobilienleasings sowie ggf. deren anschließende Verwertung. Dies beinhaltet die Durchführung aller für die Erreichung dieser Zwecke erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen.

Über insgesamt zwei Immobilien in Zülpich sowie Enzheim bei Alzey, welche zunächst vom Leasingnehmer erworben wurden und als Agrarzentren mit Verkaufs-, Büro- und Lagerfläche genutzt werden, bestehen seit 2009 bzw. 2008 entsprechende Immobilienleasingverträge. Die Finanzierung der Gesamtinvestitionskosten erfolgt mittels Darlehen mit Haftungsausschluss durch das refinanzierende Kreditinstitut.

Die geschlossenen Leasingverträge sind Teilamortisationsleasingverträge mit Mieterdarlehen. Der Leasinggeber verwendet die Mieterdarlehen zur vollständigen Rückführung des eingesetzten Fremdkapitals. Bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung entspricht das Mieterdarlehen am Ende der Vertragslaufzeit jeweils dem Restbuchwert der verleasten Immobilie.

Das Festkapital der Gesellschaft von TEUR 2,5 wird zu 94 % von der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG, Köln, sowie zu 6 % von der EPI Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Eschborn, gehalten. Komplementärin der FLORIN KG ist die FLORIN GmbH. Alleiniger Gesellschafter der FLORIN GmbH ist die VR-IMMOBILIEN-LEASING GmbH, Eschborn (VRIL). Mit Wirkung zum 17. April 2019 wurden 94% der Anteile an der VRIL von der VR LEASING Aktiengesellschaft (VR LEASING), Eschborn, an die LOANCOS Finanz Holding GmbH, Frankfurt am Main, veräußert. In diesem Zusammenhang übernahm die LOANCOS Finanz Holding GmbH auch die Kontrolle über die Gesellschaft.

Die FLORIN KG beschäftigt keine Mitarbeiter. Aufgrund bestehender Geschäftsbesorgungsverträge, zunächst zwischen der FLORIN KG, der FLORIN GmbH und der VR-IMMOBILIEN-LEASING GmbH, Eschborn (VRIL), folgend bis Mitte April 2019 zwischen der VRIL und der VR LEASING Aktiengesellschaft (VR LEASING), Eschborn, bzw. der VR LEASING und der VR DISKONTBANK GmbH (VRD), Eschborn, wurden sowohl Mitarbeiter der VR LEASING, als auch der VRD für die FLORIN KG tätig. Deren Mitarbeiter sind in die Führungsgrundsätze, Führungsinstrumente, Qualifizierungsprogramme und Vergütungssysteme der VR LEASING Gruppe eingebunden.

Nach Veräußerung der Mehrheit der Geschäftsanteile an der VRIL Mitte April 2019 sind seitdem auf Basis von Geschäftsbesorgungsverträgen zwischen der VRIL, der LOANCOS GmbH und der LOANCOS Finanz Holding GmbH die dort beschäftigten Mitarbeiter für die FLORIN KG tätig. Die Mitarbeiter sind in den Richtlinien der sie beschäftigenden Unternehmen eingebunden. Die LOANCOS Finanz Holding GmbH verfügt über eine Vergütungsrichtlinie, die auch für die VRIL und die FLORIN KG Geltung entfaltet.

Die FLORIN KG hat im Mai 2019 über ihre Komplementärin ihre Erlaubnis zum Betreiben des Finanzierungsleasinggeschäfts gemäß § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 10 KWG im Mai 2019 an die BaFin zurückgegeben. Hierbei hat sich die Gesellschaft verpflichtet, kein Finanzierungsleasingneugeschäft zu betreiben und die das Bestandsgeschäft im Rahmen der Möglichkeiten abzubauen.

2 Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gemäß Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2020 war die deutsche Wirtschaft 2019 gekennzeichnet durch ein schwächeres Wirtschaftswachstum gegenüber dem Vorjahr. Das Wachstum hat 2019 an Schwung verloren. Demzufolge stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 0,6 % gegenüber 2018 (1,5 %) und wuchs damit im zehnten Jahr in Folge.

Das Leasing-Neugeschäft mit Ausrüstungsgütern ist im Jahr 2019 um 9 % auf 74,4 Mrd. Euro gestiegen.

Laut dem Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V., Berlin, aus dem Dezember 2019 lag der Anteil des Immobilienleasings an den gesamten Investitionen der Leasing-Wirtschaft (ohne Mietkauf) bei 2,3 %.

Geschäftsverlauf

Die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft wird durch die planmäßige Erfüllung der Leasingverträge bestimmt.

Durch den Abschluss eines Betreuungsvertrages wurde in 2019 erstmalig für die Verwaltung und Abwicklung des Leasingvertrages ein Betreuungsentgelt gezahlt. Es kam dadurch zu einem Rückgang des Ergebnisses. Durch diese Verfahrensänderung entfällt ab 2019 dafür die Zahlung einer Geschäftsführervergütung an den Komplementär.

Vergleich des Geschäftsverlaufs mit den Prognosen im Vorjahr

Die Ergebnisentwicklung des Geschäftsjahres hat sich entgegen der Ergebnisprognose durch den höheren Aufwand aus dem Betreuungsentgelt verschlechtert.

Vermögenslage

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Vermögens- und Schuldposten, die aus der Jahresbilanz abgeleitet und unter Berücksichtigung leasingtypischer Besonderheiten zusammengefasst wurden.

Die Vermögenslage der Gesellschaft wird durch das Leasingvermögen und dessen Refinanzierung bestimmt.

Das Leasingvermögen setzt sich aus zwei Agrarzentren mit Lager-, Verkaufs- und Büroflächen in Ensheim und Zülpich mit TEUR 5.024,7 (Vorjahr TEUR 5.207,0) zusammen. Zugehörige technische Anlagen wurden in 2018 plangemäß verkauft.

Dagegen stehen auf der Passivseite die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit TEUR 3.252,5 (Vorjahr TEUR 3.639,0) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit TEUR 1.895,4 (Vorjahr TEUR 1.658,4). Sie beinhalten die Restvaluta des Darlehens bzw. das Mieterdarlehen, welche zur Finanzierung des Leasingvermögens dienen.

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag mit einem nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil in Höhe von TEUR 60,6 (Vorjahr TEUR 61,0) bilanziell überschuldet. Die bilanzielle Überschuldung resultiert aus der Bilanzierung passiver latenter Steuern für latente Gewerbesteuer erstmals im Geschäftsjahr 2011. Die passiven latenten Steuern werden über die über die Vertragslaufzeit, spätestens nach Ausübung des Andienungsrechts durch den Leasinggeber ertragswirksam aufgelöst. Der Ertrag aus der Auflösung der passiven latenten Steuer wird dem Kommanditisten II zugerechnet, korrespondierend mit der Aufwandszuordnung bei der Bildung des genannten Posten.

Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil der Kommanditisten wird im Folgejahr bei der Veräußerung der Immobilien durch die Auflösung der passiven latenten Steuern ausgeglichen. Aus diesem Grund wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bilanziert.

Die Gesellschaft konnte im Berichtsjahr ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen, da dieser Sachverhalt keine Auswirkungen auf die der Gesellschaft zur Verfügung stehende Liquidität hat.

Finanzlage

Die kreditvertraglichen Regelungen mit den Finanziers beinhalten, dass sich die Befriedigung der Ansprüche aus den Darlehensverhältnissen auf die Zahlungen des Leasingnehmers (Mietzahlungen und Mieterdarlehen) und den Veräußerungserlös des Leasingvermögens im Verwertungsfall beschränkt.

Die Haftung mit vorhandenen anderen Vermögenswerten ist somit vertraglich ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um über die Laufzeit der ersten Mietperiode der Leasingverträge fristenkongruente Darlehen.

Die Liquiditätslage war zum Bilanzstichtag und während des Geschäftsjahres geordnet.

Ertragslage

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Ertrags- und Aufwandsposten, die aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) abgeleitet und unter Berücksichtigung leasingtypischer Besonderheiten zusammengefasst wurden.

Die Ertragslage der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch die Erlöse aus den Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 309,7 (Vorjahr TEUR 575,0), die Abschreibungen auf das Leasingvermögen in Höhe von TEUR 182,4 (Vorjahr TEUR 215,0) sowie die Zinsaufwendungen für die Finanzierung in Höhe von TEUR 87,1 (Vorjahr TEUR 168,0) gekennzeichnet.

Der Rückgang der Leasingerträge ist im Wesentlichen auf die Beendigung eines Leasingvertrages im Vorjahr sowie dem sinkenden ertragswirksamen Anteil an der Leasingrate zurückzuführen. Gleichzeitig steigt der erfolgsneutral erfasste Anteil der Leasingrate, der auf das Mieterdarlehen entfällt, an. Der Rückgang der Zinsaufwendungen ist in der im jeweiligen Vertragsverlauf sinkenden Restvaluta begründet.

Der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1,7 ist gegenüber dem Vorjahr um TEUR 33,1 gesunken.

3 Gesamtaussage der Geschäftsführung zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der FLORIN KG

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der FLORIN KG stellte sich zum Bilanzstichtag und während des Geschäftsjahres geordnet dar.

4 Risikobericht

Aufgrund der Mitte April 2019 erfolgten Veräußerung der Mehrheit der Geschäftsanteile an der VRIL hat sich zu diesem Zeitpunkt eine Veränderung des Risikomanagements durch die Herauslösung der Gesellschaft aus der DZ BANK Gruppe ergeben. Aus diesem Grund wird nachfolgend der Risikobericht in zwei Teilen dargestellt.

A. Risikobericht für die Zeit bis Mitte April 2019

Grundsätze des Risikomanagements

Die FLORIN KG hat sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Steuerung der Risiken der Einzelgesellschaftsebene auf die VRIL übertragen. Die VRIL hat ihrerseits diese auf die VR LEASING übertragen, die diese Aufgaben wiederum an die VRD ausgelagert hat.

In die folgenden Beschreibungen über die Risikosteuerung der VR Leasing Gruppe ist die FLORIN KG jeweils einbezogen bzw. diese Ausführungen treffen analog auf die FLORIN KG zu. An den Stellen, an denen Besonderheiten in Bezug auf die Gesellschaft existieren, ist dies entsprechend kenntlich gemacht.

Die Gesellschaft ist bezüglich des Risikomanagements und des Risikocontrollings aufbau- und ablauforganisatorisch unmittelbar in die Prozesse der VR Leasing Gruppe integriert Die aus der Unternehmensstrategie der VR Leasing Gruppe abgeleitete Gesamtrisikostrategie bildet den Rahmen für den Umgang mit den Risiken und die Grundlage für ein einheitliches Verständnis der risikopolitischen Unternehmensziele. Die FLORIN KG geht nur Risiken ein, die mit der Geschäfts- und Gesamtrisikostrategie der VR Leasing Gruppe in Einklang stehen. Bei intransparenter Risikolage oder methodischen Zweifelsfällen wird dem Vorsichtsprinzip der Vorzug gegeben.

Das Risikomanagement ist so organisiert, dass Interessenkonflikte sowohl auf persönlicher Ebene als auch auf Ebene von Organisationseinheiten ausgeschlossen werden.

Die VRIL fungiert als sogenannte „risikotragende Obergesellschaft“ für ihre Tochtergesellschaften und damit auch für die FLORIN KG.

Das Risikosteuerungssystem der VR Leasing Gruppe, in das die Risikosteuerung der FLORIN KG ausgelagert ist, überwacht alle wesentlichen Risikoarten und wird kontinuierlich anhand der eigenen betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten und in Übereinstimmung mit den Anforderungen der DZ BANK Gruppe und der VR Leasing Gruppe weiterentwickelt.

Rahmenwerk für das Risikomanagement

Die FLORIN KG ist ist über die Geschäftsführung, die personenidentisch mit der Geschäftsführung der VRIL ist, in die Risikosteuerung der VRIL-Gruppe eingebunden und in allen wesentlichen Steuerungsgremien vertreten. Hierdurch ist sichergestellt, dass die entwickelten Methoden, Systeme und Prozesse zur Beherrschung der wesentlichen Risiken auch im Einklang mit den Konzernanforderungen stehen und sich in der Gesamtrisikostrategie der VR Leasing Gruppe niederschlagen.

Die Gesamtrisikostrategie der VRIL-Gruppe wird im jährlichen Rhythmus von der Geschäftsführung der VRIL, überprüft und genehmigt. Sie wird auf Basis der operativen Planung der DZ BANK Gruppe definiert, um Risiko-, Kapital- und Ergebnisziele aufeinander abzustimmen. Die VR Leasing Gruppe steuert Kredit-, Marktpreis-, operationelle, Liquiditäts-, Beteiligungs-, Geschäfts-, Reputations- und Langlebigkeitsrisiken aus Pensionsverpflichtungen sowie Risikokonzentrationen durch koordinierte Risikomanagementprozesse für alle Geschäftsbereiche. Für die wesentlichen Risiko- und Liquiditätskennziffern sind zu deren kontinuierlicher Überwachung Reporting-, Stresstesting- und Eskalationsprozesse etabliert.

Die Steuerung der Risiken und des Kapitalbedarfs erfolgt auf Basis eines Rahmenwerks von Grundsätzen, Organisationsstrukturen sowie Risikomess- und -überwachungsprozessen, die aus der Gesamtrisikostrategie abgeleitet und an den Tätigkeiten der Gesellschaft ausgerichtet sind.

Organisation des Risikomanagements

Die Kernaufgaben des Risikomanagements werden durch die Geschäftsführung der Gesellschaft verantwortet und zur Gewährleistung der Ausübung und Kontrolle an Risikocommittees delegiert.

Der Aufsichtsrat der VR LEASING erhält die Gesamtrisikostrategie der VR Leasing Gruppe, die auch die FLORIN KG beinhaltet, zur Kenntnis. Darüber hinaus überwacht er die Vereinbarkeit des aktuellen Risiko- und Kapitalprofils mit den strategischen Vorgaben auf Basis des quartalsweise erstellten Risikoberichts der VRIL. Der Risikoausschuss des Aufsichtsrates beurteilt die Ergebnisse und berichtet die wesentlichen Erkenntnisse an den Aufsichtsrat.

Die nachstehenden Gremien sind auf Ebene der VR Leasing Gruppe und somit auch für die FLORIN KG von zentraler Bedeutung für das Risikomanagement.

Zentrales Gremium der Risikosteuerung ist das VR Leasing Risikocommittee (VRL RC), das für die gesamte VR Leasing Gruppe einheitlich die Risikoüberwachung übernimmt. Hier werden alle Themen in Verbindung mit der Risiko- und Kapitalsteuerung behandelt, Vorgaben und Ziele im Rahmen der Gesamtrisikostrategie formuliert sowie Maßnahmen zur Risikominderung festgelegt. Dies betrifft neben Entscheidungen zum strategischen Risikomanagement auch die Ausgestaltung konkreter Steuerungsinstrumente und -maßnahmen.

Entsprechend initiiert das VRL RC Maßnahmen zur Risikosteuerung oder spricht Empfehlungen an die Geschäftsführung aus. Das VRL RC bietet zudem eine Plattform zur Diskussion und Vereinbarung strategischer Fragen zwischen dem Risikomanagement, dem Rech- nungswesen/​Controlling und den Geschäftsbereichen der VR Leasing Gruppe.

Im KreditRisiko-Committee (KRC) sowie dem Kredit Komitee werden risikorelevante Themen im Rahmen der Einzelrisikosteuerung behandelt. Das KRC bewertet primär die aktuelle und zukünftige (erwartete) Kreditrisikosituation und erörtert Themen der operativen Kreditrisikosteuerung auf Einzelengagement- und Portfolioebene. Zur Gesamtrisikostrategie, zu grundsätzlichen Themen der Einzelrisikosteuerung sowie zu durch das VRL RC zu genehmigenden Änderungen interner Regelwerke werden Beschlussempfehlungen erarbeitet.

Das zentrale Gremium für die Steuerung von operationellen Risiken ist das OpRisk-Committee (ORC). Das ORC erörtert operative Themen der Überwachung und Vermeidung operationeller Risiken, fasst Beschlüsse zu spezifischen Maßnahmen, sofern diese nicht vom VRL RC zu entscheiden sind, und bewertet die aktuelle und zukünftige Risikosituation hinsichtlich der operationellen Risiken.

Die Steuerung und Überwachung der Liquiditäts- und Refinanzierungsstrategie erfolgt im VR Leasing Kapitalmarkt-Committee (KMC). Es legt den Refinanzierungszeitplan fest und erarbeitet Vorschläge für die Überwachung, Limitierung und Steuerung von Marktpreis- und Liquiditätsrisiken.

Das KMC unterstützt die Geschäftsführung und das VRL RC durch Beschlussvorschläge zum Kapitalmanagement und der Allokation der Limite für Marktpreis- und Liquiditätsrisiken.

Die operative Risikosteuerung wird im Bereich Risikomanagement/​Compliance wahrgenommen, der dem Vorstand Portfolio/​Produktion/​Infrastruktur der VR LEASING zugeordnet ist. Der Bereich besteht aus den Abteilungen Risikocontrolling, Risikoparameter, Risikosteuerung, Compliance sowie der Abteilung Meldewesen/​Risikodatenmanagement. Die Abteilung Compliance berichtet dabei fachlich und disziplinarisch direkt dem Vorstand der VR LEASING.

Zu den zentralen Aufgaben zählen unter anderem die Mitwirkung bei der Erstellung der Gesamtrisikostrategie, die Risikoidentifikation und -messung, die Ausgestaltung und Abbildung der Risikotragfähigkeit, die Ausgestaltung der Limitsysteme sowie das interne Risikoberichtswesen.

Der dem Ressort Portfolio/​Produktion/​Infrastruktur zugeordnete Bereich Produktion 2 erstellt bei Kreditentscheidungen das Zweitvotum und überwacht die Leasingengagements. Die Bestandsbetreuung erfolgt in der Abteilung Spezialfinanzierung. Die Intensivbetreuung und die Bearbeitung von Problemfällen werden durch die Abteilung Sonderengagements durchgeführt.

Die Prüfung und Beurteilung sämtlicher Aktivitäten und Prozesse im Rahmen des Internen Kontrollsystems wird durch die Interne Revision wahrgenommen.

Risikostrategie und Risikotoleranz

Risikostrategie und Kapitalplanungsprozess

Die FLORIN KG ist über die VR Leasing Gruppe in den jährlich durchgeführten strategischen und operativen Planungsprozess der DZ BANK Gruppe eingebunden, der die Entwicklung der strategischen Ausrichtung der Gruppe und der einzelnen Geschäftseinheiten widerspiegelt.

Die Vorgaben zum Umgang mit den finanziellen Risiken in der FLORIN KG werden in der Gesamtrisikostrategie der VR Leasing Gruppe, in der die FLORIN KG berücksichtigt wird, definiert. Diese Gesamtrisikostrategie wird im jährlichen Rhythmus durch den Bereich Risikomanagement/​Compliance aktualisiert und vom VRL RC sowie der Geschäftsführung der VRIL verabschiedet.

Die Gesamtrisikostrategie orientiert sich an den Vorgaben der Geschäftsstrategie und berücksichtigt die im Rahmen der Risikoinventur als wesentlich identifizierten Risikoarten. Im Rahmen der Gesamtrisikostrategie werden Ziele und Maßnahmen zur Begrenzung der identifizierten Risiken definiert.

Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses legt die VR LEASING unter Berücksichtigung ihrer individuellen Risikotragfähigkeit die Limite für die wesentlichen Risikoarten fest.

Gesellschaftsindividuell werden neben den gruppeneinheitlichen Messverfahren die jeweiligen Besonderheiten betrachtet und entsprechend im Risikokapitalbedarf und damit auch in der Zuteilung der Verlustobergrenze berücksichtigt.

Die FLORIN KG ist als Teil der VR Leasing Gruppe, die eine wesentliche Steuerungseinheit in der DZ BANK Gruppe darstellt, in deren Planungsprozesse eingebunden. Die Risikosteuerung berücksichtigt daher Risiko- und Ertragsvorgaben der DZ BANK Gruppe. Im Rahmen eines Top-Down-Ansatzes wird das zur Risikodeckung zur Verfügung stehende Konzerneigenkapital der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, den einzelnen Steuerungseinheiten zugeordnet und bildet im Sinne einer Verlustobergrenze beziehungsweise eines Limits den Rahmen für die weitere Steuerung der VR LEASING und ihrer Tochtergesellschaften.

Risikosteuerungsinstrumente

Die VRIL als risikotragende Obergesellschaft führt vierteljährliche Stresstests durch. Darüber hinaus ist die VRIL in den in der VR Leasing Gruppe durchgeführten Stresstests berücksichtigt. Die Durchführung der Stresstests erfolgt anhand der zur Risikomessung verwendeten Modelle.

Die VR LEASING analysiert und bewertet regelmäßig im Rahmen der für alle Unternehmen der VR Leasing Gruppe durchgeführten jährlichen Risikoinventur Risikokonzentrationen je Risikoart bzw. Risikoarten übergreifend. Für jede Risikoart werden geeignete Konzentrationsdimensionen ermittelt.

Risikotoleranz

Das Risikoüberwachungssystem der risikotragenden Obergesellschaft VRIL konzentrierte sich in 2019 auf die wesentlichen Risikoarten: Adressenausfallrisiko (Kreditrisiko), operationelles Risiko, Marktpreisrisiko, Beteiligungsrisiko, Geschäftsrisiko sowie Liquiditätsrisiko.

Neben der für die risikotragende Obergesellschaft VRIL ermittelten Risikodeckungsmasse stellt die Verlustobergrenze einen zusätzlichen limitierenden Faktor dar. Verlustobergrenzen existieren für die risikotragende Obergesellschaft VRIL sowohl als Gesamtrisiko-Limit als auch als Limit für die wesentlichen Einzelrisikoarten. Die gesamte Verlustobergrenze kann maximal bis zur Höhe der für das Geschäftsjahr prognostizierten Risikodeckungsmasse angepasst werden. Hiervon gehen die wesentlichen Steuerungsimpulse aus.

Die Verlustobergrenze wird im Rahmen des Strategieprozesses der VR Leasing Gruppe auf die als wesentlich definierten Risikoarten allokiert. Über die Einhaltung dieser Verlustobergrenzen wird im quartalsmäßig zu erstellenden Risikobericht für die VRIL-Gruppe – in den auch die FLORIN KG einbezogen ist – bzw. in den Sitzungen der Geschäftsleitung berichtet. Nachfolgend werden die Risiken einzeln erläutert:

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko ist aufgrund des Geschäftsmodells der FLORIN KG grundsätzlich das Kernrisiko der Gesellschaft. Dieses bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der dadurch entsteht, dass ein Geschäftspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen aus Bonitätsgründen nicht nachkommt.

Die Steuerung der Kreditrisiken auf Ebene der einzelnen Kundenengagements erfolgt einzelfallbezogen.

Das Kreditrisiko ist für die Gesellschaft jedoch aufgrund der gegebenen Finanzierungsstruktur von untergeordneter Bedeutung.

Operationelles Risiko

Unter operationellem Risiko wird das Risiko eines Verlustes verstanden, der durch menschliches Verhalten, technologisches Versagen, unangemessene oder fehlerhafte Prozesse (sowie unangemessenes oder fehlerhaftes Projektmanagement) oder durch externe Ereignisse hervorgerufen wird. Strategische Risiken und Reputationsrisiken sind nicht enthalten.

Seit dem Geschäftsjahr 2017 wird das Operationelle Risiko in die Risikounterarten Rechtsrisiko, IT-Risiko und anderes operationelles Risiko untergliedert. In der Risikounterart IT-Risiko gewinnen zunehmend die IT-Sicherheitsrisiken an Bedeutung. Der Chief Information Security Officer (CISO) ist seit Ende 2016 in der Abteilung „Risikocontrolling“ der VR Leasing Gruppe angesiedelt. Im Fokus der sonstigen operationellen Risiken steht die Weiterentwicklung der Betrugspräventionsmaßnahmen.

Zur Identifizierung, Bewertung, Überwachung und Begrenzung von operationellen Risiken ist die FLORIN KG in das System der VR LEASING und deren verschiedene nachfolgend dargestellte Instrumente eingebunden. Die Ermittlung des ökonomischen Kapitalbedarfs zur Unterlegung operationeller Risiken erfolgt hierbei auf Basis des Standardansatzes gemäß CRR.

Die Sammlung von Verlustdaten ermöglicht es, Verlustereignisse zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten. Die VRIL erfasst Verlustdaten ab einer Verlusthöhe von EUR 1.000,00 im Operational Risk Center (ORC – Tool)

Um alle operationellen Risiken zu identifizieren, zu bewerten und eine größtmögliche Transparenz der Risikolage zu schaffen, beurteilen Experten aller Bereiche das operationelle Risiko im Rahmen eines jährlichen Self-Assessments. Das Self-Assessment gliedert sich in eine Risikopotenzialschätzung zur Identifikation der signifikanten Risiken und in Fragen zu spezifischen Einzelrisiken.

Als Ergänzung zu der Verlustdatensammlung und zum Self-Assessment erlauben Risikoindikatoren frühzeitige Aussagen zu Trends in der Risikoentwicklung. Auf Basis vorgegebener Schwellenwerte werden Risiken mittels einer Ampelschaltung signalisiert.

Zur fortlaufenden Sicherung des Kerngeschäfts im Krisenfall wurde ein Notfallkonzept durch die VR LEASING entwickelt. Es existieren ein Alarmierungsleitfaden und ein Notfallhandbuch, die auch eine im Krisenfall vorgesehene Notfallorganisation inklusive Dienstleister-, Personal-, Gebäude- und Kommunikationsstrategie beinhalten.

Ein weiterer Bestandteil des Maßnahmenmanagements zur Reduzierung des operationellen Risikos ist die Überwachung der Outsourcing Aktivitäten.

Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko umfasst das Zinsänderungsrisiko sowie das Restwertrisiko aus der Objektverwertung.

Die Unterrisikoarten des Marktpreisrisikos unterliegen unterschiedlichen Risikomessmethoden.

Zinsänderungsrisiko

Zinsänderungsrisiken beinhalten die Gefahr, dass allgemeine Marktzinsänderungen zu Wertminderungen auf zinstragende Positionen bzw. zu einem Rückgang der Zinsmarge führen. Beispielsweise kann eine nicht fristenkongruente Refinanzierung zu einem erhöhten Zinsänderungsrisiko führen.

Die FLORIN KG ist aufgrund ihrer Refinanzierungsstruktur bei planmäßigen Vertragsverläufen keinem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt.

Restwertrisiko

Unter dem Restwertrisiko versteht die Gesellschaft das Risiko, dass der kalkulierte Restwert zur vollständigen Amortisation einer Objektfinanzierung durch Verkauf des Leasingobjektes nicht erzielt werden kann. Danach besteht ein Restwertrisiko nur, wenn weder vertragliche Andienungsrechte noch Restwertsicherheiten in Form von Garantien oder Rückkaufvereinbarungen bestehen. Verluste aus der Objektverwertung, die sich im Rahmen des Ausfalls eines Leasingnehmers während der Grundmietzeit ergeben, werden bei der Steuerung der Adressenausfallrisiken berücksichtigt.

Das Restwertrisiko für Immobilien wird ermittelt, indem je Leasingvertrag – soweit ein offener Restwert bei Laufzeitende vorhanden ist – der Zerschlagungswert dem nicht amortisierten Restwert gegenübergestellt wird.

Die FLORIN KG wäre aufgrund ihrer Refinanzierungsstruktur nur dann einem Restwertrisiko ausgesetzt, wenn keine entsprechenden Haftungsausschlüsse oder Andienungsrechte bestehen, was jedoch bei gegebener Vertragsstruktur nicht der Fall ist.

Geschäftsrisiko

Das Geschäftsrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes aus Ergebnisschwankungen, die sich bei gegebener Geschäftsstrategie ergeben können und die auf eine Veränderung von extern gegebenen Rahmenbedingungen zurück zu führen sind.

Die Quantifizierung des Geschäftsrisikos erfolgt auf Basis eines Earnings at Risk Modells.

Die Steuerung des Geschäftsrisikos basiert auf der vorausschauenden Beurteilung von Erfolgsfaktoren sowie auf der Ableitung von Zielgrößen für alle Geschäftsfelder. Grundlage hierfür ist die strategische sowie die operative Planung.

Reputationsrisiko

Das Reputationsrisiko beschreibt das Risiko von Verlusten aus Ereignissen, die das Vertrauen in die VRIL bzw. die FLORIN KG oder in die angebotenen Produkte und Dienstleistungen insbesondere bei Kunden, Anteilseignern, auf dem Arbeitsmarkt und in der Öffentlichkeit beschädigen.

Reputationsrisiken werden als Teil des Geschäftsrisikos abgebildet.

Liquiditätsrisiko

Unter Liquiditätsrisiko wird die Gefahr verstanden, dass Geldmittel zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

Zur Steuerung des Liquiditätsrisikos und zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit hat die VR Leasing Gruppe ein zentrales Cash-Management eingerichtet, in das die FLORIN KG einbezogen ist. Hier wird die Beanspruchung der Forfaitierungs- und freien Kreditlinien fortlaufend kontrolliert und die Zahlungsfähigkeit sichergestellt.

Die VR Leasing Gruppe finanziert sich überwiegend aus Quellen der Genossenschaftlichen Finanzgruppe. Dabei ist die VR Leasing Gruppe in die konzernweite Refinanzierungsstrategie der DZ BANK Gruppe eingebunden und mit ausreichenden Refinanzierungsmöglichkeiten ausgestattet.

B. Risikobericht für die Zeit ab Mitte April 2019

Grundsätze des Risikomanagements

Die FLORIN KG hat sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Steuerung der Risiken der Einzelgesellschaftsebene auf die VRIL übertragen. Die VRIL hat ihrerseits diese auf die LOANCOS GmbH (LOANCOS) übertragen.

In die folgenden Beschreibungen über die Risikosteuerung der LOANCOS ist die FLORIN KG jeweils einbezogen bzw. diese Ausführungen treffen analog auf die FLORIN KG zu. An den Stellen, an denen Besonderheiten in Bezug auf die Gesellschaft existieren, ist dies entsprechend kenntlich gemacht.

Die Gesellschaft ist bezüglich des Risikomanagements und des Risikocontrollings aufbau- und ablauforganisatorisch unmittelbar in die Prozesse der LOANCOS Gruppe integriert. Die Geschäftsführung der Gesellschaft stützt sich dabei auf die Tätigkeit der bei der LOANCOS installierten Gremien, Bereiche und Abteilungen.

Die aus der Unternehmensstrategie der VRIL-Gruppe abgeleitete Gesamtrisikostrategie bildet den Rahmen für den Umgang mit den Risiken und die Grundlage für ein einheitliches Verständnis der risikopolitischen Unternehmensziele. Die FLORIN KG geht nur Risiken ein, die mit der Geschäfts- und Gesamtrisikostrategie der VRIL-Gruppe in Einklang stehen. Bei intransparenter Risikolage oder methodischen Zweifelsfällen wird dem Vorsichtsprinzip der Vorzug gegeben.

Das Risikomanagement ist so organisiert, dass Interessenkonflikte sowohl auf persönlicher Ebene als auch auf Ebene von Organisationseinheiten ausgeschlossen werden.

Die VRIL fungiert als sogenannte „risikotragende Obergesellschaft“ für ihre Tochtergesellschaften und damit auch für die FLORIN KG.

Das Risikosteuerungssystem der VRIL-Gruppe, in das die Risikosteuerung der FLORIN KG ausgelagert ist, überwacht alle wesentlichen Risikoarten und wird kontinuierlich anhand der eigenen betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten weiterentwickelt.

Rahmenwerk für das Risikomanagement

Die FLORIN KG ist über die Geschäftsführung in die Risikosteuerung der VRIL-Gruppe eingebunden und in allen wesentlichen Steuerungsgremien vertreten. Hierdurch ist sichergestellt, dass die entwickelten Methoden, Systeme und Prozesse zur Beherrschung der wesentlichen Risiken auch im Einklang mit den Gruppenanforderungen stehen und sich in der Gesamtrisikostrategie der VRIL-Gruppe niederschlagen.

Die Gesamtrisikostrategie der VRIL-Gruppe wird im jährlichen Rhythmus von der Geschäftsführung der VRIL, die personenidentisch mit der Geschäftsführung der FLORIN KG ist, überprüft und genehmigt. Sie wird auf Basis der operativen Planung der VRIL-Gruppe definiert, um Risiko-, Kapital- und Ergebnisziele aufeinander abzustimmen. Die VRIL-Gruppe steuert Kredit-, Marktpreis-, operationelle, Liquiditäts-, Beteiligungs-, Geschäfts-, Reputationsrisiken durch koordinierte Risikomanagementprozesse für alle Geschäftsbereiche. Für die wesentlichen Risiko- und Liquiditätskennziffern sind zu deren kontinuierlicher Überwachung Reporting-, Stresstesting- und Eskalationsprozesse etabliert.

Die Steuerung der Risiken und des Kapitalbedarfs erfolgt auf Basis eines Rahmenwerks von Grundsätzen, Organisationsstrukturen sowie Risikomess- und -überwachungsprozessen, die aus der Gesamtrisikostrategie abgeleitet und an den Tätigkeiten der Gesellschaft ausgerichtet sind.

Organisation des Risikomanagements

Die Kernaufgaben des Risikomanagements werden durch die Geschäftsführung der Gesellschaft verantwortet.

Die operativen Aufgaben wurden von der Gesellschaft zunächst auf die VRIL, von dieser dann auf die LOANCOS ausgelagert und werden dort – für die gesamte VRIL-Gruppe einheitlich erbracht.

Die Geschäftsführung der VRIL überwacht die Vereinbarkeit des aktuellen Risiko- und Kapitalprofils mit den strategischen Vorgaben auf Basis des quartalsweise erstellten Risikoberichts der VRIL. Hier werden alle Themen in Verbindung mit der Risiko- und Kapitalsteuerung behandelt, Vorgaben und Ziele im Rahmen der Gesamtrisikostrategie formuliert sowie Maßnahmen zur Risikominderung festgelegt. Dies betrifft neben Entscheidungen zum strategischen Risikomanagement auch die Ausgestaltung konkreter Steuerungsinstrumente und -maßnahmen.

Die Prüfung und Beurteilung sämtlicher Aktivitäten und Prozesse im Rahmen des Internen Kontrollsystems wird durch die Interne Revision wahrgenommen.

Risikostrategie und Risikotoleranz

Risikostrategie und Kapitalplanungsprozess

Die FLORIN KG ist über die VRIL-Gruppe in den jährlich durchgeführten strategischen und operativen Planungsprozess der VRIL-Gruppe eingebunden, der die Entwicklung der strategischen Ausrichtung der Gruppe und der einzelnen Geschäftseinheiten widerspiegelt.

Die Vorgaben zum Umgang mit den finanziellen Risiken in der FLORIN KG werden in der Gesamtrisikostrategie der VRIL-Gruppe, in der die FLORIN KG berücksichtigt wird, definiert. Die Gesamtrisikostrategie orientiert sich an den Vorgaben der Geschäftsstrategie und berücksichtigt die im Rahmen der Risikoinventur als wesentlich identifizierten Risikoarten.

Eine Risikosteuerung mittels von aus der Risikotragfähigkeit abgeleiteter Limite erfolgt nicht, da es sich bei dem Gesamtportfolio um ein Abbauportfolio handelt und kein Neugeschäft mehr abgeschlossen wird.

Risikosteuerungsinstrumente

Die VRIL als risikotragende Obergesellschaft führt vierteljährliche Stresstests durch.

Risikokonzentrationen werden lediglich hinsichtlich der Anlage von Mitteln eingegangen und werden deshalb nur für dieses Segment betrachtet.

Risikotoleranz

Das Risikoüberwachungssystem der risikotragenden Obergesellschaft VRIL konzentrierte sich in 2019 auf die wesentlichen Risikoarten: Adressenausfallrisiko (Kreditrisiko), operationelles Risiko, Marktpreisrisiko, Beteiligungsrisiko, Geschäftsrisiko sowie Liquiditätsrisiko.

Die für die risikotragende Obergesellschaft VRIL ermittelten Risikodeckungsmasse stellt die Verlustobergrenze dar.

Die Einhaltung dieser Verlustobergrenzen wird im Quartalsbericht Risiko für die VRIL-Gruppe – in den auch die FLORIN KG einbezogen ist – bzw. in den Sitzungen der Geschäftsleitung berichtet. Nachfolgend werden die Risiken einzeln erläutert:

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko ist aufgrund des Geschäftsmodells der FLORIN KG grundsätzlich das Kernrisiko der Gesellschaft. Dieses bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der dadurch entsteht, dass ein Geschäftspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen aus Bonitätsgründen nicht nachkommt.

Die Steuerung der Kreditrisiken auf Ebene der einzelnen Kundenengagements erfolgt einzelfallbezogen.

Das Kreditrisiko ist für die Gesellschaft jedoch aufgrund der gegebenen Finanzierungsstruktur von untergeordneter Bedeutung.

Operationelles Risiko

Unter operationellem Risiko wird das Risiko eines Verlustes verstanden, der durch menschliches Verhalten, technologisches Versagen, unangemessene oder fehlerhafte Prozesse (sowie unangemessenes oder fehlerhaftes Projektmanagement) oder durch externe Ereignisse hervorgerufen wird. Strategische Risiken und Reputationsrisiken sind nicht enthalten.

Vor dem Hintergrund der Geschäftsorganisation der Unternehmen der VRIL-Gruppe sind die Auslagerungen hinsichtlich der operativen Prozesse von besonderer Bedeutung und werden durch organisatorische Maßnahmen reduziert.

Über eine Schadenfalldatenbank werden die aufgetretenen Schadenfälle dokumentiert und in die quartalsweise Risikoberichterstattung aufgenommen. Bei Bedarf werden ggf. weitere risikoreduzierende Maßnahmen beschlossen.

Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko umfasst das Zinsänderungsrisiko, das Restwertrisiko aus der Objektverwertung sowie das Immobilienrisiko.

Die Unterrisikoarten des Marktpreisrisikos unterliegen unterschiedlichen Risikomessmethoden.

Zinsänderungsrisiko

Zinsänderungsrisiken beinhalten die Gefahr, dass allgemeine Marktzinsänderungen zu Wertminderungen auf zinstragende Positionen bzw. zu einem Rückgang der Zinsmarge führen. Beispielsweise kann eine nicht fristenkongruente Refinanzierung zu einem erhöhten Zinsänderungsrisiko führen.

Die FLORIN KG ist aufgrund ihrer Refinanzierungsstruktur bei planmäßigen Vertragsverläufen keinem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt.

Restwertrisiko

Unter dem Restwertrisiko versteht die Gesellschaft das Risiko, dass der kalkulierte Restwert zur vollständigen Amortisation einer Objektfinanzierung durch Verkauf des Leasingobjektes nicht erzielt werden kann. Danach besteht ein Restwertrisiko nur, wenn weder vertragliche Andienungsrechte noch Restwertsicherheiten in Form von Garantien oder Rückkaufvereinbarungen bestehen. Verluste aus der Objektverwertung, die sich im Rahmen des Ausfalls eines Leasingnehmers während der Grundmietzeit ergeben, werden bei der Steuerung der Adressenausfallrisiken berücksichtigt.

Das Restwertrisiko für Immobilien wird ermittelt, indem je Leasingvertrag – soweit ein offener Restwert bei Laufzeitende vorhanden ist – der Zerschlagungswert dem nicht amortisierten Restwert gegenübergestellt wird.

Die FLORIN KG wäre aufgrund ihrer Refinanzierungsstruktur nur dann einem Restwertrisiko ausgesetzt, wenn keine entsprechenden Haftungsausschlüsse oder Andienungsrechte bestehen, was jedoch bei gegebener Vertragsstruktur nicht der Fall ist.

Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko ist definiert als das Risiko von Verlusten aufgrund negativer Wertänderungen des Immobilienbestandes durch Verschlechterung der allgemeinen Immobiliensituation oder spezieller Eigenschaften der einzelnen Immobilien.

Ein Immobilienrisiko kommt bei der FLORIN KG aufgrund eines konkreten Leasingvertragsbezugs und der gewählten regresslosen Refinanzierungsstruktur nicht zum Tragen.

Geschäftsrisiko

Das Geschäftsrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes aus Ergebnisschwankungen, die sich bei gegebener Geschäftsstrategie ergeben können und die auf eine Veränderung von extern gegebenen Rahmenbedingungen zurück zu führen sind.

Die Steuerung des Geschäftsrisikos basiert auf der vorausschauenden Beurteilung von Erfolgsfaktoren sowie auf der Ableitung von Zielgrößen für alle Geschäftsfelder. Grundlage hierfür ist die strategische sowie die operative Planung. Bei der FLORIN KG besteht aufgrund der vertraglich vereinbarten Leasingstruktur kein bemerkenswertes Geschäftsrisiko.

Reputationsrisiko

Das Reputationsrisiko beschreibt das Risiko von Verlusten aus Ereignissen, die das Vertrauen in die VRIL bzw. die FLORIN KG oder in die angebotenen Produkte und Dienstleistungen insbesondere bei Kunden, Anteilseignern, auf dem Arbeitsmarkt und in der Öffentlichkeit beschädigen.

Reputationsrisiken werden als Teil des Geschäftsrisikos abgebildet und sind für die VRIL- Gruppe von untergeordneter Bedeutung, da kein Neugeschäft getätigt wird.

Liquiditätsrisiko

Unter Liquiditätsrisiko wird die Gefahr verstanden, dass Geldmittel zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

Zur Steuerung des Liquiditätsrisikos und zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit hat die VRIL-Gruppe ein zentrales Cash-Management eingerichtet, in das die FLORIN KG einbezogen ist.

Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt auf der Ebene der VRIL. Die Finanz- und Liquiditätspianung erfolgt auf einer Drei-Jahres-Basis (laufendes Jahr sowie die beiden folgenden Geschäftsjahre). Vor dem Geschäftsjahresende wird eine neue Planung für den jeweils nächsten 3-Jahres-Zeitraum erstellt.

Darüber hinaus wird zur Messung des Liquiditätsrisikos der Liquiditätspuffer betrachtet, der sowohl im Basis- als auch im Stressszenario weiterhin zur Verfügung stehen muss. Der Liquiditätspuffer muss mindestens EUR 3 Mio. betragen. Auf Grund der fristenkongruenten und überwiegend haftungsfreien (Non-Recourse) Refinanzierung der Leasingobjektgesellschaften resultieren aus den Leasingverträgen und den zugehörigen Finanzierungen keine nennenswerten Liquiditätsrisiken.

Im Rahmen der quartalsweisen Risikoberichterstattung wird das Liquiditätsrisiko betrachtet.

Zusammenfassung

Die FLORIN KG war im Geschäftsjahr 2019 jederzeit risikotragfähig. Die Zahlungsfähigkeit war im Berichtszeitraum zu jeder Zeit sichergestellt.

5 Prognose- und Chancenbericht

Gesamtwirtschaftlicher Ausblick

Das ifo Institut für Wirtschaftsforschung (ifo Institut) prognostizierte im März und April 2020 als Folge der Coronavirus-Pandemie einen globalen Konjunktureinbruch. Dies dürfte auch substantielle Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Das Abwärtsrisiko bei der vorliegenden Prognose ist nach Ansicht des ifo Instituts erheblich.

Während der Corona-Schließungen ist die Wirtschaftsleistung in Deutschland um 16% eingebrochen. Das ergibt eine Auswertung der ifo-Umfragen im April unter etwa 8800 Unternehmen aus nahezu allen Branchen. In die Schätzung flossen die Angaben der Unternehmen zur Kapazitätsauslastung im Januar und April sowie die tatsächliche und erwartete Veränderung der Umsätze im ersten und zweiten Vierteljahr ein.

Die Wirtschaftsleistung wird in diesem Jahr um kalenderbereinigt 6,6% schrumpfen. Erst Ende 2021 soll nach den Schätzungen des Instituts die Wirtschaftslage auf den Stand vor der Coronakrise zurückkehren.

Unternehmensausblick

Die künftige Entwicklung der Gesellschaft wird durch die planmäßige Erfüllung der abgeschlossenen Leasing- und Finanzierungsverträge bestimmt.

Die in der Gesellschaft noch bestehenden Leasingverträge sollen auf Wunsch des Leasingnehmers zum 31.12.2020 vorzeitig beendet und die Objekte zu diesem Stichtag an ihn selbst mindestens zum Restbuchwert veräußert werden. Mit dem Kaufpreis können die Verbindlichkeiten der Gesellschaft vollständig zurückgeführt werden. Im Anschluss daran soll die Gesellschaft aufgelöst werden. Für die vorzeitige Vertragsbeendigungen soll vom Leasingnehmer in 2020 eine Aufhebungsgegenleistung in angemessener Höhe als Entschädigung für die bis zum jeweiligen regulären Vertragsende vereinbarten Verwaltungskostenbeiträge gezahlt.

Für das Geschäftsjahr 2020 ist daher von einer wesentlichen Verbesserung des Jahresergebnisses auszugehen.

 

Eschborn, den 9. Juli 2020

FLORIN GmbH

Eckhard Blauhut

Gesellschafterbeschluss im Umlaufverfahren der FLORIN GmbH & Co. Immobilien KG

Gesellschafter: Komplementär: FLORIN GmbH
Kommanditist I: EPI Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
Kommanditist II: Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG

Gesellschafterbeschluss:

Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften und Zustimmung aller Gesellschafter wird ein Gesellschafterbeschluss im Umlaufverfahren herbeigeführt und Folgendes beschlossen:

1.

Der von MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 mit einer Bilanzsumme von EUR 5.225.520,69 und einem Jahresüberschuss von EUR 1.708,15 wird festgestellt.

2.

Der Jahresüberschuss wird wie folgt den Gesellschaftern zugerechnet:

FLORIN GmbH Vorabgewinn EUR 1.250,00
EPI Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH EUR 7,21
Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG EUR 112,94
Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (Auflösung passive latente Steuer wegen Rücklage gem. § 6b EStG in der Steuerbilanz) EUR 338,00
3.

Der Geschäftsführung wird bis zum heutigen Tag Entlastung erteilt.

4.

Auf eine Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2020 wird verzichtet.

 

Eschborn, den 27.05.2021

FLORIN GmbH (Komplementär)

Eckhard Blauhut

EPI Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH (Kommanditist I)

Dr. Christopher Becker

Markus Dieterle

 

Köln, den 27.5.2021

Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG(Kommanditist II)

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